Schweiz
Zweitwohnungsinitiative: Verordnungsentwurf stösst auf Vorbehalte
Der Entwurf einer Zweitwohnungsverordnung ist an einer Anhörung auf Vorbehalte gestossen. Diese betrafen die Möglichkeit, bestehende Erstwohnungen auch in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent in Zweitwohnungen umwandeln zu können.
Vorgeschlagen wurde diesbezüglich etwa, dass Umnutzungen der Bewilligungspflicht unterstellt werden sollten und Bewilligungen nur in bestimmten Fällen erteilt werden dürften, wie das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) mitteilte.
Ebenfalls umstritten waren die Ausnahmeregelungen zum Bau neuer Zweitwohnungen in Gemeinden, die bereits einen Zweitwohnungsanteil von 20 Prozent aufweisen. Verschiedene Stellungnahmen plädierten für grosszügigere Ausnahmen, insbesondere für den Bau von Wohnungen für Studierende oder Berufsleute.
Schriftliche Anmerkungen bis Freitag
An der vom ARE organisierten sogenannten konferenziellen Anhörung nahmen über 100 Vertreterinnen und Vertreter von Kantonsbehörden, Parteien sowie landesweit tätigen Verbänden und Organisationen teil. Das Treffen dauerte drei Stunden. Die Adressaten der Anhörung haben auch noch die Möglichkeit, sich bis am kommenden Freitag schriftlich zu äussern.
Die Anregungen und Bemerkungen der angehörten Behörden, Parteien, Verbände und Organisationen würden nun ausgewertet und gewürdigt, schreibt das ARE. Die von Bundesrätin Doris Leuthard nach Annahme der Zweitwohnungsinitiative eingesetzte Arbeitsgruppe kommt Anfang Juli zu einer letzten Sitzung zusammen, um die Schlussredaktion des Entwurfs vorzunehmen.
«Warme Betten» sollen entstehen
Der derzeitige Verordnungsentwurf regelt den Bau neuer Zweitwohnungen in Gemeinden, die bereits einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent erreicht haben. Solche Gemeinden dürfen keine Zweitwohnungen mehr bewilligen, es sei denn, sie knüpfen die Baubewilligung an eine Bedingung, die sicherstellt, dass mit dem Bau «warme Betten» entstehen.
Als Zweitwohnungen sollen gemäss Entwurf Wohnungen gelten, deren Nutzer keinen Wohnsitz in der Standortgemeinde haben. Bezüglich der Frage, wann die Verordnung in Kraft treten soll, enthält der Entwurf derzeit zwei Varianten: Zur Debatte stehen der 1. September 2012 sowie der 1. Januar 2013. Mehrere Votanten, unter ihnen die Delegierten der Kantone, sprachen sich an dem Treffen in Bern dafür aus, dass die Verordnung erst am 1. Januar 2013 in Kraft tritt.
Die Verordnung bleibt in Kraft, bis die vom Parlament zu bestimmende Ausführungsgesetzgebung zu den neuen Verfassungsbestimmungen vorliegen wird.
Auf Verordnungsstufe kann nur der Bau neuer, nicht aber der Umgang mit bestehenden Zweitwohnungen geregelt werden. Allfällige Einschränkungen, die Wohnungen betreffen, die vor Annahme der Zweitwohnungsinitiative gebaut wurden, bedürften einer gesetzlichen Grundlage, da sie in die verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsgarantie eingreifen würden.
(sda)



