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Entwicklung des Durchschnittszinssatzes und des hypothekarischen Referenzzinssatzes
Der Durchschnittszinssatz wird seit Mitte 2008 vierteljährlich erhoben. Der sich darauf stützende Referenzzinssatz tritt jeweils per Anfang März, Juni, September und Dezember in Kraft.
Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen
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Schweiz
Tiefere Mieten in Sicht
Die Mietzinsen in der Schweiz werden voraussichtlich sinken. Der dafür massgebliche hypothekarische Referenzzinssatz ist von bisher 2,5 auf 2,25 Prozent gesunken, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) bekannt gab. Der tiefere Satz gilt ab dem 2. Juni.
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Wegen der Senkung ergibt sich für die Mieter im Grundsatz, dass sie eine Reduktion der Mieten um 2,91 Prozent verlangen kann.
Mieter als Kunden betrachten
Das Bundesamt weist darauf hin, dass weitere Senkungen und Erhöhungen geltend gemacht werden können. Diese betreffen auf Seiten der Mieter vorherige, nicht weitergegebene Reduktionen des Referenzzinssatzes.
Vermieter hingegen können höhere Unterhaltskosten geltend machen oder 40 Prozent der Teuerung anrechnen. Allerdings müssen sie das belegen.
«Wir erwarten von den Vermietern, dass sie den Mieter als Kunden betrachten. Und wenn der Kunde das Recht auf Senkung hat, dann muss man das weitergeben», erklärt Ansgar Gmür, Präsident des Hauseigentümerverbands Schweiz (HEV).
Auf die Frage, warum die Mieten trotz dem Anrecht darauf, nicht sinken, meint Gmür: «Das hat viele Gründe. Wenn der Vermieter beispielsweise wertvermehrende Investitionen getätigt hat, kann er eine Mietzinsreduktion ablehnen. Er kann aber auch ablehnen, wenn der geforderte Mietzins nicht quartier- und ortsüblich ist.»
Es sei jedoch wichtig, dass man zuerst das Gespräch mit dem Vermieter suche und nicht gleich einen eingeschriebenen Brief an die Verwaltung schicke. «Tritt der Vermieter nicht auf die Forderung ein, dann kann man einen Brief schreiben», erklärt Gmür.
Das BWO stützt sich beim Referenzzinssatz auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypotheken. Ende März ermittelte das Amt einen Durchschnitt von 2,35 Prozent, nachdem dieser im Vorquartal bei 2,39 Prozent lag. Kaufmännisch gerundet ergibt sich daraus ein Referenzzinssatz von 2,25 Prozent. Der nächste Referenzzinssatz wird am 3. September publiziert.
«Vermieter tragen grosses Risiko»
«Es ist sicher so, dass der Referenzzinssatz deutlich über den aktuellen Zinsen liegt. Das heisst, dass die Mieten welche auf diesem Zinssatz basieren und entsprechend sehr hoch sind», erklärt Adrian Wenger, Leiter Hypothekarberatung beim Vermögenszentrum. Als Mieter zahle man im Vergleich zum Wohneigentümer sicher mehr.
«Die Vermieter tragen im Moment ein sehr grosses Risiko, vor allem wenn sie jetzt eine Immobilie kaufen. Denn in den nächsten Jahren wird sich dieser Referenzzinssatz weiter reduzieren und die Mieten werden weiter sinken», so Wenger.
Allerdings habe man ja als Vermieter einen bestimmten Preis für die Immobilie bezahlt. Irgendwann stimmten für die Vermieter Ausgaben und Einnahmen nicht mehr überein.
Referenzzinssatz gilt für ganze Schweiz
Der hypothekarische Referenzzinssatz stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken. Er ersetzt seit September 2008 den für Mietzinsanpassungen in den Kantonen früher massgebenden Zinssatz für variable Hypotheken.
Seit Dezember 2011 gelten die kaufmännischen Rundungsregeln. Gemäss diesen Regeln resultiert ein neuer Referenzzins, wenn der Durchschnittszinssatz auf 2,63 Prozent steigt oder auf 2,37 Prozent sinkt.
Der Weg zur Mietpreissenkung
Der Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz (MV) empfiehlt, bei den Vermietern wegen des gesunkenen Referenzzinssatzes eine Mietzinsreduktion geltend zu machen. Der Hauseigentümerverband (HEV) wiederum empfiehlt seinen Mitgliedern eine Überprüfung der Mietzinsen. Lesen Sie hier mehr dazu
(sf/coro/muei; mery)







