Wirtschaft
BMW zieht Weko-Entscheid vors Bundesgericht
156 Millionen Franken soll BMW wegen Verstoss gegen das Kartellrecht zahlen. Doch der bayerische Autohersteller will die Strafe der Wettbewerbskommission nicht auf sich sitzen lassen und plant rechtliche Schritte.
Man werde Rechtsmittel vor dem Bundesgericht einlegen, sagte BMW-Sprecherin Sandra Schillmöller. «Wir weisen die Vorwürfe der Weko zurück. Wir sind relativ empört.» BMW sehe keinen Verstoss gegen das Schweizer Wettbewerbsrecht und empfinde es darüber hinaus als schwierig, «einen deutschen Konzern aus der Schweiz heraus zu belangen».
Die Weko hingegen ist der Meinung, dass BMW Direkt- und Parallelimporte behindert habe. Seit Oktober 2010 soll habe der Autosteller damit den Wettbewerb «erheblich beeinträchtigt». Den Händlern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sei mittels einer Klausel untersagt worden, Neufahrzeuge der Marken BMW und Mini an Kunden ausserhalb des EWR und damit auch an Kunden aus der Schweiz zu verkaufen. Die Weko wurde durch die Sendung «Kassensturz» auf das Vergehen aufmerksam.
Zweifel am Verfahren
BMW aber lässt ausrichten, dass Schweizer Kunden sehr wohl im Ausland BMWs und Minis hätten kaufen können. Die Weko habe sich bei ihrem Entscheid nur auf 16 Beschwerden gestützt. Dies stehe in keiner Relation zu den mehreren hundert Autos, die im Ausland an Schweizer Kunden verkauft worden seien, so die Sprecherin Schillmöller. Zudem seien die Beschwerden anonymisiert gewesen. «Man könne daher nur spekulieren, was in diesen Fällen vorgefallen ist.»
Von der Höhe der ausgesprochenen Busse ist Schillmöller nicht überrascht. Es sei die Maximalstrafe, die sich aus der Höhe des Umsatzes ergeben habe.
(dpa/reuters/mery; buev)



