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Schweiz

Erb muss das Schloss Eugensberg zurückgeben

Donnerstag, 24. Mai 2012, 17:20 Uhr, Aktualisiert 18:38 Uhr

Das vom Unternehmer Rolf Erb ein Jahr vor seinem Privatkonkurs verschenkte Schloss Eugensberg kommt in die Konkursmasse, ebenso die verschenkten Oldtimer, Wertpapiere und weiteren Liegenschaften.

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Blick auf die Prunkstücke: Total haben die Vermögenswerte einen Wert von etwa 35 Millionen Franken. (unkommentiert)

Dies entschied das Winterthurer Bezirksgericht. Das Schloss Eugensberg im thurgauischen Salenstein im Wert von 27 Millionen Franken schenkte Erb am 1. April 2003 seinen damals 10 Monate alten Zwillingssöhnen. Das Schlossinventar im Wert von 1,4 Millionen Franken schenkte er seiner Partnerin.
 
Dazu kamen als Geschenk an Partnerin und Kinder weitere Liegenschaften - wie das Hochhaus «Zentrum Töss» in Winterthur - und Aktien. Total haben die Vermögenswerte einen Wert von etwa 35 Millionen Franken. Nach dem Gerichtsentscheid kommen sie den Gläubigern zugute.
 
8 Jahre unbedingt

Der Entscheid ist ein Nebenpunkt zum am 22. März eröffneten Urteil. Damals wurde der ehemalige Konzernchef der Erb-Gruppe zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Die Winterthurer Richter sprachen ihn für schuldig des gewerbsmässigen Betrugs, der Urkundenfälschung und der Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung.
 
Die Ungültigerklärung der Schenkungen sei die Konsequenz aus der Verurteilung wegen Gläubigerschädigung, hiess es bei der Urteilseröffnung vom Donnerstag. Erb, der vor Gericht nicht anwesend war, muss den Gläubigern eine Prozessentschädigung von 215'000 Franken zahlen. Ob der Anwalt diesen Entscheid anfechten will, ist noch offen.

(sda/koua)