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Schweiz

USA ziehen 16 Millionen Dollar von Bank Wegelin ein

Karin Bauer, New York
Mittwoch, 25. April 2012, 5:41 Uhr

Die älteste Schweizer Bank, die in den USA wegen Steuerhinterziehung angeklagt ist, verliert ihr Vermögen in den USA über rund 16,2 Millionen Dollar. Dies gab Preet Bharara, der Staatsanwalt des südlichen Distrikts von New York, bekannt.

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Die Millionen lagen auf einem Konto, welches die Privatbank Wegelin bei der UBS im Staat Connecticut hatte. Weil Wegelin keinen Geschäftssitz in den USA unterhielt, brauchte sie das Konto, um Zugang zum amerikanischen Finanzmarkt und den dortigen Kunden zu haben. Die USA werfen Wegelin vor, 1,2 Milliarden Dollar vor den amerikanischen Steuerbehörden versteckt zu haben. 

Wegelin hat nicht reagiert

Eine Bezirksrichterin hat die definitive Einziehung der Millionen in einem sogenannten «Versäumnisurteil» angeordnet, wie in der Pressemitteilung von Staatsanwalt Bharara steht. Mitte Februar war niemand von der Bank Wegelin zur ersten Anhörung vor einem Gericht in Manhattan erschienen. Seither gilt die Bank in den USA als «flüchtig». 

Gemäss Staatsanwaltschaft des südlichen Distrikts von New York wurde die Bank Wegelin anfangs Februar auf die drohende Beschlagnahmung ihres Vermögens in den USA hingewiesen. Die Bank habe aber keinen Anspruch geltend gemacht.

In Preet Bhararas Pressemitteilung von Dienstagabend (New Yorker Ortszeit) steht: «Was wir heute getan haben, sollte eine klare Botschaft aussenden, dass eine ausländische Bank, die versucht, ihr dreckiges Geld über das US-Finanzsystem zu waschen, den Preis dafür bezahlen muss.» 

Klage gegen Wegelin falsch zugestellt

An der Anhörung vor Gericht vom 10. Februar hatte Richter Jed Rakoff vorgeschlagen, das US-Aussenministerium einzuschalten, um Verantwortliche der Bank auf diplomatischem Weg zu zitieren. Die Staatsanwälte von Preet Bhararas Büro erwogen Haftbefehle gegen die Verantwortlichen.

Gegenüber dem Schweizer Fernsehen lehnte es die Pressestelle der Staatsanwaltschaft des südlichen Distrikts von Manhattan heute ab, den Stand des Verfahrens zu kommentieren. Die Bank Wegelin hatte im Februar verlauten lassen, die rechtlichen Voraussetzungen seien nicht erfüllt, weil die Klage nicht ordnungsgemäss zugestellt worden sei.