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Schweiz

Bundesrat will gemeinsames Schiedsgericht mit EU

Mittwoch, 25. April 2012, 20:13 Uhr, Aktualisiert 20:41 Uhr

Der Bundesrat hat an einer Klausursitzung an den Vorschlägen gefeilt, welche die Schweiz der EU machen könnte, um offene institutionelle Fragen zu regeln. Unter anderem strebt er ein effizienteres Modell an, um Streit zwischen der Schweiz und der EU beizulegen.

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Meinungsverschiedenheiten sollen zwar wie heute primär im Gemischten Ausschuss besprochen und ausgeräumt werden. Komme der Gemischte Ausschuss innert einer bestimmten Frist aber nicht zu einer Einigung, könne die benachteiligte Partei geeignete und verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen ergreifen, teilte das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mit. Ein Schiedsgericht würde dann den Umfang, die Dauer und die Verhältnismässigkeit der Ausgleichsmassnahmen überprüfen.

Nationale Behörde für Rechtsfragen

Zudem schlägt der Bundesrat vor, mit einer unabhängigen nationalen Behörde dafür zu sorgen, dass die Schweiz das gemeinsame Recht einheitlich anwendet. Sollte diese Behörde eine Vertragsverletzung feststellen, könnte sie ein gerichtliches Verfahren einleiten.

SF-Korrespondent Hanspeter Trütsch: «Brüssel erwartet von Bern dass man EU-Recht übernimmt» (Tagesschau, 25.4.2012, 19.30)

Hanspeter Trütsch, Redaktor SF Bundeshaus, äussert sich in der «Tagesschau» skeptisch: «Das Ganze klingt noch etwas nebulös. Brüssel verlangt natürlich von Bern, dass man EU-Recht übernehme, sonst gebe es kein weiteres Bestehen des Bilateralen Weges.» Die Schweiz will jedoch ein Gericht in der Schweiz für Streitfälle schaffen. «Man stelle sich vor: Eine nationale Gerichtsbarkeit entscheidet über Konflikte zwischen der Schweiz und Brüssel. Ich habe da meine Zweifel, dass die EU das akzeptiert», führt Trütsch aus. 

Noch ein weiter Weg

Zu diesen Vorschlägen will der Bundesrat nun die Aussenpolitischen Kommissionen von National- und Ständerat, die Kantone sowie die Sozialpartner konsultieren. Anschliessend soll die EU über die institutionellen Vorschläge der Schweiz in Kenntnis gesetzt werden.

Die EU fordert eine «dynamische Anpassung» der massgeblichen bilateralen Abkommen an das EU-Recht. Zudem fordert sie eine einheitlichere Anwendung der Abkommen sowie die Schaffung eines unabhängigen Kontroll- und Gerichtsbarkeitsmechanismus. Für den Bundesrat ist eine automatische Übernahme der EU-Rechtsentwicklung ausgeschlossen.

 

(sda/rufi;godc)