Schweiz
Bundesrat setzt Ventilklausel gegen Osteuropäer ein
Der Bundesrat hat entschieden, die Ventilklausel für die EU-8-Staaten in Osteuropa anzuwenden. Damit werden seit Einführung der Personenfreizügigkeit erstmals wieder Kontingente für die Zuwanderung aus diesen Ländern eingeführt.
Die Zuwanderung aus den EU-8-Staaten (Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Slowenien und der Slowakei) wird dadurch per 1. Mai 2012 in Kraft gesetzt und soll ein Jahr gelten.
Vor Ablauf dieses Jahres muss der Bundesrat die Situation erneut beurteilen und über eine allfällige Weiterführung bis 31. Mai 2014 entscheiden. Danach gilt die volle Personenfreizügigkeit für alle Staatsangehörigen aus den Staaten der EU-25/EFTA.
Der Entscheid dürfte in der EU auf Kritik stossen: Nach Ansicht der EU hat die Schweiz nicht das Recht, die EU-8-Staaten separat zu behandeln. Wie Bundesrätin Somaruga jedoch erklärte, habe der Bundesrat seine diesbezügliche Meinung bereits im Mai 2011, zusammen mit der Einführung der vollen Freizügigkeit für die EU-25, öffentlich kommuniziert. «Mit diesem heutigen Entscheid bestätigt er diese Meinung», so Somaruga.
Kritik aus dem Inland
Im Vorfeld des Bundesratsentscheides gabe es auch innenpolitische Kritik an der Ventilklausel.
Die Kritiker monierten, dass die Ventilklausel nur einen kleinen Effekt auf die Zuwanderung hätte. Bundesrätin Somaruga entgegnete darauf jedoch: «Was der Bundesrat entschieden hat, ist lediglich die Umsetzung dessen, was im Rahmen der Volksabstimmung in Aussicht gestellt wurde.»
Schon damals sei klar gewesen, so Somaruga weiter, dass das Instrument der Ventilklausel eher der Feinsteuerung diene, und nur eines der politischen Steuerelemente darstelle.
Ausserdem plane der Bundesrat noch andere Massnahmen, die zu einer besseren Steuerung der Zuwanderung führen sollten, sagte Sommaruga. Zu den zentralen politischen Steuerungsinstrumenten gehörten die flankierende Massnahmen. Die Vorlage zu deren Ausbau liege dem Parlament bereits vor.
Meinungen in der Schweiz gespalten
Die Schweizer Politik ist sich uneinig über den Bundesratsentscheid zur Ventilklausel. Während die FDP darüber verärgert ist, dass die Klausel nur für ein Jahr gilt (möglich wären zwei gewesen), zeigt sich die CVP zufrieden. «Wir haben schon 2009 unseren Unmut über die Nichtanrufung der Ventilklausel geäussert», lässt sich CVP-Sprecherin Marianne Binder zitieren.
SP fordert Massnahmen
Auch für die SVP ist die Anrufung der Ventilklausel eine Selbstverständlichkeit, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Die SP hingegen drängt nun auf die rasche Einrichtung flankierender Massnahmen, wie etwa mehr Kontrolle bei Entsendefirmen und gegen Scheinselbständigkeit.
Wirtschaft akzeptiert Entscheid
Aus Wirtschaftskreisen ist zu vernehmen, der Bundesrat nehme offenbar das Unbehagen der Bevölkerung über die gestiegene Zuwanderung ernst, schreibt der Schweizerische Arbeitgeberverband und economiesuisse in einer gemeinsamen Stellungnahme. Aus diesem Blickwinkel sei der bundesrätliche Entscheid «akzeptabel».
Solidarhaftung wird geprüft
Der Bundesrat prüft auch eine Erweiterung der Solidarhaftung bei Subunternehmen sowie die Einführung einer vorgängigen Lohnmeldepflicht. Diese Massnahmen hatten die Wirtschaftskommissionen von National- und Ständerat gewünscht.
Ausserdem beauftragte der Bundesrat das Justiz- und Polizeidepartement zu prüfen, wie kantonale Integrationsprogramme auch auf Zuziehende aus dem EU-Raum angewendet werden könnten. Ob die Zuwanderung als Bereicherung oder Belastung empfunden werde, sei nicht nur eine Frage der Quantität, sondern auch des Zusammenlebens, stellte Sommaruga fest.
Kurzaufenthalter nicht betroffen
Dass die Bedingungen für die Anwendung der Ventilklausel erfüllt sind, hatte der Bundesrat schon früher erklärt. Um den freien Personenverkehr einzuschränken, muss die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen in einem Jahr mindestens 10 Prozent über dem Durchschnitt der vergangenen drei Jahre liegen. «Nachdem die Bedingungen erfüllt sind, ist es für den Bundesrat folgerichtig, auch von diesem Instrument Gebrauch zu machen,» erklärte Bundesrätin Somaruga.
Erfüllt sind die Voraussetzungen im Fall der Staatsangehörigen der EU-8 mit Aufenthaltsbewilligung B. Diese Kategorie wird deshalb per 1. Mai auf rund 2000 Bewilligungen kontingentiert, wie das Justiz- und Polizeidepartement mitteilte. Nicht erfüllt sind die Voraussetzungen für die Kurzaufenthalter.
Die Ventilklausel – Beschränkung der Zuwanderung
Die Ventilklausel (Schutzklausel) hat die Schweiz mit der EU ausgehandelt, um im Fall eines ausserordentlichen Ansturms die Zuwanderung vorübergehend wieder beschränken zu können.
Für eine Einschränkung mit Kontingenten muss die Zahl der Aufenthalts- und Kurzaufenthaltsbewilligungen in einem Jahr mindestens 10 Prozent über dem Durchschnitt der vergangenen drei Jahre liegen.
Die Möglichkeit, über die Ventilklausel wieder Kontingente für die alten EU-Staaten und die EFTA-Staaten einzuführen, hat die Schweiz bis am 31. Mai 2014.
Für die EU-8-Staaten aus Osteuropa (Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Slowenien, Slowakei), die seit dem 1. Mai 2011 von der Personenfreizügigkeit profitieren, gilt die Klausel ebenfalls bis am 31. Mai 2012.
Für Rumänien und Bulgarien gilt die Ventilklausel ab 31. Mai 2016 und bis 2019 (bis 2016 gelten bilaterale Kontingente).
(agenturen/sf/kunb;maiuw)



