Inhalt

Schweiz

Zweitwohnungen: Tourismus-Berggemeinden für weitere Baubewilligungen

Freitag, 13. April 2012, 12:35 Uhr

Baubewilligungen für Zweitwohnungen sollen bis Ende Jahr erteilt werden können. Die Tourismusgemeinden in den Bergen schliessen sich in der Diskussion um die Auslegung der Zweitwohnungs-Initiative in diesem Punkt den Gebirgskantonen an.

Bild

Die Konferenz der Gemeindepräsidenten von Ferienorten im Berggebiet beruft sich dabei auf die Übergangsbestimmungen der Volksinitiative, wie sie mitteilte. Der Bundesrat müsse nun so rasch wie möglich Klarheit schaffen.

Die Gemeindepräsidenten verlangen zudem eine Unterscheidung zwischen altem und neuem Recht. Gebäude, die vor der Abstimmung am 11. März erstellt oder verkauft worden seien, müssten nach altem Recht behandelt werden. Alles andere würde aus Sicht der Konferenz dem Grundsatz von Treu und Glauben widersprechen.

Zur Konferenz gehören die Gemeindepräsidenten von rund 60 Ferienorten in den Schweizer Alpen. Ihr Sekretariat führt die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB), die die Volksinitiative von Franz Weber vergeblich zur Ablehnung empfohlen hatte.

Streit über Umsetzung der Initiative

Die Auslegung der Zweitwohnungs-Initiative ist umstritten. Eine vom Bund eingesetzte Arbeitsgruppe muss bis nach den Sommerferien unter anderem klären, wie die Übergangsbestimmungen zu interpretieren sind und was unter dem Begriff Zweitwohnung zu verstehen ist.

Zuvor sprach sich auch die bernische Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion
für Baubewilligungen bis Ende Jahr aus. Dies solle auch für Gemeinden gelten, deren Zweitwohnungsanteil 20 Prozent übersteigt.

Am 11. März nahm das Schweizer Volk die Zweitwohnungs-Initiative mit 50,6 Prozent Ja an. Diese sieht vor, dass der Anteil von Zweitwohnungen in einer Gemeinde auf 20 Prozent beschränkt bleibt.

(sda/schj;koua)