International
SPD fordert Zielfahndungen gegen Schweizer Banken
Im Steuerstreit mit der Schweiz verschärft die SPD den Ton. Parteichef Sigmar Gabriel fordert gezielte Ermittlungen gegen Schweizer Banken – notfalls auch durch den Generalbundesanwalt. Nichtsdestotrotz unterzeichneten Bern und Berlin das umstrittene Steuerabkommen.
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«Die Beihilfe ausländischer Banken zur Steuerhinterziehung muss endlich systematisch untersucht werden», sagte Parteichef Sigmar Gabriel der «Bild»-Zeitung.
Dabei hat Parteichef Gabriel bereits konkrete Vorstellungen, wie diese Ermittlungen aussehen könnten: Er schlägt die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft vor. Vorstellbar sei auch, dass der Generalbundesanwalt mit den Ermittlungen betraut werde.
Bis zu 10 Jahre Haft
«Es kann nicht angehen, dass die Finanzämter hierzulande bei jedem kleinen Handwerker penibelste Betriebsprüfungen veranstalten, sich aber niemand gründlich um die Steuerhinterziehung mit Hilfe ausländischer Institute kümmert», so Gabriel weiter. «Kreditinstitute, die sich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig machen, können von uns belangt werden, auch wenn sie im Ausland sitzen und das Delikt dort begangen wurde.» Das deutsche Recht sehe dafür Haftstrafen von bis zu zehn Jahren vor.
Trotz der Wahlkampfrhetorik wird heute das Änderungsprotokoll des Steuerabkommens unterzeichnet. Für Deutschland wird der deutsche Botschafter das nachgebesserte Abkommen unterschreiben, hiess es im Finanzministerium in Berlin. Der Bundesrat gab Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf bereits am Mittwoch grünes Licht für die Vertragsergänzungen des im August 2011 abgeschlossenen Abkommens.
Steuerfahnder wurden offenbar gewarnt
Der Steuerstreit mit Deutschland war wegen der Haftbefehle gegen drei nordrheinwestfälische Steuerfahnder eskaliert. Sie sollen am Ankauf einer CD mit gestohlenen Daten deutscher Kunden der Grossbank Credit Suisse beteiligt gewesen sein.
Ihnen wird Wirtschaftsspionage und Bruch des Bankgeheimnisses im Zusammenhang mit dem Kauf von Bankdaten mutmasslicher deutscher Steuersünder vorgeworfen.
Für die zur Festnahme ausgeschriebenen deutschen Steuerfahnder kamen die Schweizer Haftbefehle aber wohl nicht völlig überraschend. Ein mit dem Fall vertrauter Spitzenbeamter sagte der «Süddeutschen Zeitung», die Steuerfahnder seien schon seit einiger Zeit nicht mehr in die Schweiz gereist, um «solche Risiken» zu vermeiden.
Sie hätten Kenntnis von den drei Rechtshilfeersuchen der Schweizer Bundesanwaltschaft gehabt und seien auch frühzeitig über die am 15. März in Bern erlassenen Haftbefehle informiert worden. «Es ist unsere Fürsorgepflicht, die Fahnder zu schützen», sagte der Beamte.
(agenturen/muei;frua)







