Schweiz
Blocher: Staatsanwaltschaft findet potenziell beweisrelevantes Material
Bei der Hausdurchsuchung bei Christoph Blocher hat die Zürcher Staatsanwaltschaft «potenziell beweisrelevantes Material» gefunden. Das sagt Staatsanwalt Andreas Brunner gegenüber «10vor10».
Dem Vorwurf, Christoph Blocher sei vor der Hausdurchsuchung durch seine Behörde gewarnt worden, widerspricht Brunner. Man habe Blocher am Montag zuerst zur Einvernahme als beschuldigte Person vorgeladen.
Im Interview erläutert Andreas Brunner auch, dass das von seiner Behörde geführte Strafverfahren gegen Christoph Blocher nicht schwerpunktmässig jene Gespräche betreffe, die der SVP-Nationalrat mit der damaligen Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey führte.
Blocher setzte im vergangenen Dezember Calmy-Rey über Vermutungen zu Unregelmässigkeiten an der Spitze der Schweizerischen Nationalbank ins Bild. Dies führte am 9. Januar zum Rücktritt von SNB-Präsident Philipp Hildebrand.
Blocher pocht auf Immunität
Am Montag wurde gegen Blocher ein Strafverfahren eröffnet, dies wegen des Verdacht auf «Widerhandlung gegen das Bankengesetz». Konkret geht es um die Weitergabe von vertraulichen Bankdaten des ehemaligen Nationalbank-Präsidenten Philipp Hildebrand durch einen IT-Mitarbeiter bei der Bank Sarasin.
Blocher selbst macht seine parlamentarische Immunität geltend. Ob diese aufgehoben wird oder nicht, entscheidet die Immunitätskommission des Nationalrates.
(sf/agenturen/schl)



