Energiepolitik
Auch Uvek zieht das Mühleberg-Urteil weiter
Nach der Betreiberin BKW zieht auch das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg ans Bundesgericht weiter.
Das Urteil werfe verschiedenen Fragen zur Verfahrensstellung sowie zu den Zuständigkeiten und Aufgaben der beteiligten Behörden auf, teilte das UVEK mit. Die baldige und definitive Beantwortung dieser Fragen liege im Interesse der Schweizer Energiepolitik und der Öffentlichkeit.
Umfassendes Instandhaltungskonzept gefordert
Am 7. März hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, die Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg gelte nur noch bis Juni 2013. Für eine darüber hinausgehende Bewilligung forderten die Richter vom Energiekonzern BKW ein umfassendes Instandhaltungskonzept.
Beim AKW Mühleberg seien die offenen Sicherheitsfragen zu gewichtig, damit ihre Behebung über die ENSI gesichert werden könne. Der Zustand des Kernmantels, die offene Beurteilung der Erdbebensicherheit und die fehlende Aare-unabhängige Kühlmöglichkeit würden einen Betrieb höchstens bis Ende Juni 2013 zulassen. Es müsse davon ausgegangen werden, dass für die Behebung der Mängel grosse Investitionen nötig wären.
Vor einer Woche hat die Betreiberin BKW bekannt gegeben, beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zu führen.
(sda/meru)



