Schweiz
Geiselnahmen: «Wer grob fahrlässig handelt, soll zahlen»
Muss die Allgemeinheit für die Abenteuerlust einiger Weniger aufkommen? Angesichts der erfolgreichen Flucht zweier Schweizer aus der Geiselhaft in Pakistan – hinter der viele Experten aber eher einen Freikauf vermuten – ist die Diskussion darüber wieder in Gang gekommen. Eine gesetzliche Regelung scheint nur eine Frage der Zeit zu sein.
Im Fall der Pakistan-Geiseln arbeitete eine zehnköpfige Taskforce in der Schweiz fast neun Monate lang daran, die Geiseln aus der Hand der Taliban zu befreien. Die Kosten für den Bund dürften damit in die Millionen gehen, unabhängig davon, ob ein Lösegeld bezahlt wurde oder nicht.
Wie hoch die Kosten im Detail ausfallen werden, konnte Aussenminister Didier Burkhalter bei der gestrigen Medienkonferenz nicht sagen. Die Summe würde aber detailliert berechnet und gegenüber der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte offen gelegt.
Auch ob die beiden Geiseln sich finanziell an den Kosten beteiligen müssen, sagte er nicht. Er stellte aber eine gesetzliche Regelung in Aussicht. Diese soll festlegen, wie künftig vorgegangen wird, wenn Schweizer in gefährlichen Regionen Opfer einer Geiselnahme werden.
«Leute holen sich den Kick»
Rückendeckung erhält dafür von Charles Sommaruga. Das Mitglied der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates hält die bisherige Vorgehensweise in ähnlich gelagerten Fällen für längst überholt: «Wir können es nicht mehr zulassen, dass sich Leute auf Reisen ihren Kick holen, im Wissen, dass der Staat sie sowieso wieder zurück holt.»
Geiseln sollen alle Kosten tragen
Noch ist unklar, wie die neue Regelung aussehen wird. In der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats (APK) wird aber bereits diskutiert, wie mit Geiselnahmen von Auslandschweizern umgegangen werden sollte.
«Wenn die Leute alle Warnungen des EDA in den Wind schlagen und trotzdem in Gebiete reisen, die sehr gefährlich sind, dann handeln sie auch grob fahrlässig. Und da finde ich schon, müssen wir eine Handhabe bekommen», sagt Hannes Germann, Präsident der APK. Seiner Meinung nach müssten «diese Leute» angemessen an den Kosten beteiligt werden oder diese möglicherweise sogar ganz übernehmen.
Ob es dafür eines neuen Gesetzes bedarf ist ungewiss. Wahrscheinlicher wird es aber laut Germann sein, dass die bisher bestehenden Verordnungen verschärft werden.
(agenturen/maiu/horm)






