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Marine Le Pen darf Präsidentin werden
Die Vorsitzende des rechtsextremen Front National, Marine Le Pen, kann bei der französischen Präsidentenwahl antreten. Sie verfügt inzwischen über die für eine Kandidatur notwendigen 500 Unterschriften von gewählten Volksvertreter.
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Die Unterstützer-Unterschriften sind nötig, um für den ersten Wahlgang am 22. April zugelassen zu werden. Am Freitag läuft die Frist zur Einreichung der Unterschriften ab.
Trotzdem kaum Chancen
Hätte Le Pen nicht antreten dürfen, wäre ein Grossteil ihrer Stimmen wahrscheinlich dem amtierenden Präsidenten Nicolas Sarkozy zugutegekommen. In Umfragen liegt Le Pen an dritter Stelle, allerdings mit nur geringen Aussichten, in die Stichwahl im Mai zu kommen.
Bürgen für die Kandidatur
Seit die Franzosen ihren Präsidenten in Direktwahl wählen, gilt ein Gesetz, dass es Kandidaten nur dann erlaubt, an der Wahl teilzunehmen, wenn sie 500 sogenannte Wahlpaten finden, die für die Ernsthaftigkeit ihrer Kandidatur bürgen.
Ursprünglich sollten mit dem Gesetz Jux-Kandidaturen verhindert werden. Nicht als Jux-, sondern als Demokratie-Verhinderung erachtet hingegen die umstrittene FN-Vorsitzende le Pen das Gesetz. Im Vorfeld hatte sie verlangt, die Veröffentlichungspflicht der Paten-Stimmen aus dem Gesetz zu streichen, da sie ihr beim Stimmensammeln hinderlich ist.
Wie der Vater so die Tochter
Der Verfassungsrat sieht das anders und will an der Veröffentlichungspflicht festhalten. Le Pen hatte im Vorfeld gegen den Verfassungsrat gewettert und ihn als den «verlängerten Arm des Zweiparteiensystems UMP und PS» bezeichnet. Die UMP ist Sarkozys Partei, die PS jene seines Herausforderers François Hollande.
Bereits ihrem Vater, Jean-Marie Le Pen, ist das Gesetz 1981 zum Verhängnis geworden. Wegen fehlender Wahlpaten-Stimmen wurde er von der Präsidentschaftskandidatur ausgeschlossen. Dies, obwohl er unter Teilen von Frankreichs Bürgern durchaus eine demokratisch relevante Beliebtheit genoss.
(sda/reuters/from)



