Schweiz
Bundesrat gegen Adoptionen durch Homosexuelle
Der Bundesrat ist gegen eine uneingeschränkte Öffnung der Adoption für Schwulen- und Lesben-Paare. Hingegen sollen Homosexuelle die Kinder ihrer Partner adoptieren dürfen. Der Bundesrat hält dies im Sinne des Kindeswohls für angebracht.
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Der Bundesrat ist gegen eine uneingeschränkte Öffnung der Adoption für Schwulen- und Lesben-Paare. Hingegen sollen Homosexuelle die Kinder ihrer Partner adoptieren dürfen. Der Bundesrat hält dies im Sinne des Kindeswohls für angebracht.
Eine uneingeschränkte Öffnung der Adoption für gleichgeschlechtliche Paare lehnt der Bundesrat ab. Er begründet dies mit mangelnder gesellschaftlicher Akzeptanz und erinnert an die Abstimmung zum Partnerschaftsgesetz. Das Stimmvolk hatte das Gesetz, das registrierte Partnerschaften ermöglicht, gutgeheissen.
Die breite Akzeptanz hat nach Überzeugung des Bundesrates wesentlich damit zu tun, dass mit dem neuen Gesetz die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Personen beseitigt werden konnte, ohne dass gleichzeitig eingetragenen Paaren die Adoption und die medizinisch unterstützte Fortpflanzung ermöglicht wurde.
Vor diesem Hintergrund halte er die uneingeschränkte Öffnung der Adoption für gleichgeschlechtliche Paare zum heutigen Zeitpunkt «nicht für opportun», schreibt der Bundesrat. Deshalb empfiehlt er die Motion der ständerätlichen Rechtskommission zur Ablehnung.
Ja zur Stiefkind-Adoption
Befürwortet wird vom Bundesrat dagegen die Stiefkind-Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare. Konkret gemeint sind damit Kinder aus einer früheren Beziehung oder einer vorangegangenen Adoption der eingetragenen Partnerin oder des Partners.
Die Stiefkind-Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare würde die Kinder in eingetragenen Partnerschaften jenen in Ehen rechtlich gleichstellen, schreibt der Bundesrat.
Obwohl bereits heute viele Kinder in einer solchen Beziehung aufwachsen würden, könnten sie gegenwärtig nicht im gleichen Mass rechtlich abgesichert werden wie Kinder verheirateter Paare.
SR-Kommission will Adoptionen nicht einschränken
Geht es nach der Ständeratskommission, sollen künftig alle Erwachsenen, ungeachtet ihres Zivilstandes und ihrer Lebensform, ein Kind adoptieren können. Bedingung ist, dass die Adoption für das Kind die beste Lösung ist. «Regenbogenfamilien» seien eine gesellschaftliche Realität, argumentierte die Kommission.
Auslöser für die Motion war eine Petition. Diese verlangt eine Ausgestaltung des Adoptionsrechts, die im Interesse des Kindes ist und nicht vom Zivilstand und der sexuellen Orientierung der adoptionswilligen Personen und Paare abhängt.
Der Ständerat wird in der Frühjahrssession über die Motion entscheiden. Zustimmen müsste anschliessend auch noch der Nationalrat. Dieser hatte sich zuletzt gegen Änderungen ausgesprochen. Er lehnte es mit 97 zu 83 Stimmen bei 8 Enthaltungen ab, der Petition Folge zu geben.
Für Diskussionen sorgte im vergangenen Jahr auch ein Urteil des Bundesgerichts. Das Gericht kam zum Schluss, dass einer lesbischen Zürcherin die Adoption der Tochter ihrer Partnerin zu Recht verwehrt wurde. Eine Stiefkinder-Adoption wäre in vergleichbarer Situation auch einem Ehepaar nicht erlaubt worden, argumentierte das Gericht. Es hielt aber auch fest, das Adoptionsverbot für eingetragene Paare sei eindeutig. Wenn eine Änderung herbeigeführt werden solle, sei dies Sache des Gesetzgebers.
(sda/vaid)
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V. Eberhard
)
(veberhard
Verfasst am: 23.2.2012 17:51
Übrigens
leben die meisten Schwulen und Lesben in besseren... mehr
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U. Romer, Opfikon
)
(romeru
Verfasst am: 23.2.2012 11:37
Familienbild im Umbruch...
Wir müssen Abschied nehmen vom tradionellen... mehr
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T. Duran, New York
)
(Openyoureyes
Verfasst am: 23.2.2012 8:54
Komisches Land
Als ob es nicht schon genug Probleme mit... mehr
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