Schweiz
Mörder von Lucie soll nie wieder frei kommen
Knapp drei Jahre nach dem Tötungsdelikt am Au-Pair-Mädchen Lucie muss sich der Täter vor dem Bezirksgericht Baden (AG) verantworten. Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslängliche Freiheitsstrafe mit nachfolgender Verwahrung.
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Der 28-jährige Schweizer soll wegen Mordes angeklagt werden. Laut seinem Geständnis war er am 4. März 2009 mit dem Zug nach Zürich gefahren, um Kokain zu kaufen. Am Hauptbahnhof hat er dann das 16-jährige Au-Pair-Mädchen Lucie angesprochen. Dabei gab er nach eigener Aussage vor, sie als Model für Schmuckaufnahmen engagieren zu wollen.
Täter wollte wieder hinter Gitter
Das aus Freiburg stammende Au-Pair-Mädchen fuhr daraufhin mit dem Angeklagten in dessen Wohnung in Rieden bei Baden AG. Dort gaukelte der 28-Jährige dem Mädchen über eine Stunde lang vor, mit dem Fotoshooting zu beginnen.
Laut Staatsanwaltschaft beschloss er nach längerem Ringen mit sich selbst, Lucie zu töten. Mit dem Mord beabsichtigte er offenbar, wieder ins Gefängnis zu kommen. Er wollte für immer weggesperrt werden, da er in seinem Leben keinen Sinn mehr sah. Er hatte seine Stelle verloren und Probleme mit der Freundin. Der Schweizer erschlug die 16-Jährige mit der Gewindestange einer Hantel und schnitt ihr danach die Kehle durch.
Täter stellte sich nach fünf Tagen
Nach der Tat besuchte er zuerst seine Mutter und danach seinen Vater. Erst spät am Abend kehrte zu sich nach Hause zurück. Den Eltern fiel bei den Kurzbesuchen ihres Sohnes nichts Ausserordentliches auf. In den nächsten Tagen versuchte er, die Blutspuren in seiner Wohnung zu entfernen. Die Leiche bewahrte er in der Badewanne auf.
Fünf Tage nach der Tat stellte sich der Schweizer bei der Stadtpolizei Zürich und gestand den Mord. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Polizei den Täter bereits ermittelt und zur Verhaftung ausgeschrieben.
Aargauer Behörden in der Kritik
Nach dem Tötungsdelikt gerieten die Aargauer Behörden ins Kreuzfeuer der Kritik. Der mutmassliche Täter war erst im August vor dem Tötungsdelikt aus einer vierjährigen Massnahme entlassen worden. Ein Aargauer Bezirksgericht hatte ihn im Jahr 2004 wegen versuchter Tötung in eine Arbeitserziehungsanstalt eingewiesen.
Am Tag vor dem Tötungsdelikt hätte er in einer Entzugsklinik vorstellig werden müssen. Weil er zu spät erschien, war ein neuer Termin vereinbart worden.
Schleppende Aufarbeitung der Versäumnisse
Die Eltern des Opfers hatten Anfang 2010 eine Strafanzeige eingereicht. Sie äusserten den Verdacht, dass Personen des Straf- und Massnahmenvollzugs Dinge getan oder unterlassen hätten, die für den Tod ihrer Tochter mitverantwortlich gewesen seien.
Der Aargauer Regierungsrat beauftragte einen Anwalt mit der Untersuchung. Dieser verschleppte das Verfahren jedoch. Im Februar 2011 übernahm der ehemalige Präsident des Berner Obergerichts, Ueli Hofer, die Untersuchung.
(sda/maiu)
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N. Tenetur, Bern
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(nemotenetur
Verfasst am: 21.2.2012 13:43
Zusammenarbeit im Strafvollzug
Dieser Fall zeigt m.E. drei Sachen auf ganz... [1] mehr
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A. Moser, Interlaken
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(dussel
Verfasst am: 21.2.2012 9:09
Na hoffentlich kommt der NIE wieder frei!!!
Solche Typen gehören lebenslange verwahrt - von... [1] mehr
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N. Lampe, Chengdu / Basel
)
(Aremonis
Verfasst am: 21.2.2012 8:02
Seltendumm
Als die Eltern des Mädchens erfuhren, wie... mehr
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