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Eidgenössische Wahlen: Zahl der ungültigen Zettel konstant

Montag, 20. Februar 2012, 17:20 Uhr

Rund jeder 77. Wahlzettel ist bei den eidgenössischen Wahlen im letzten Jahr für ungültig erklärt worden. Die Bundeskanzlei liess die Ursachen untersuchen und kam zu folgendem Schluss: Die Gründe sind so vielfältig wie die kantonalen Wahlregelungen.

Ungültige Stimmen in % aller WahlzettelQuelle: Bericht des Bundes über Nationalratswahlen

 

3,6 - 4,0

 

3,1 - 3,5

 

2,6 - 3,0

 

2,1 - 2,5

 

1,6 - 2,0

 

1,1 - 1,5

 

0,6 - 1,0

 

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32'868 Personen haben bei den Parlamentswahlen 2011 falsch gewählt. Gemessen an den fast 2,5 Millionen Stimmberechtigten, die im vergangenen Oktober an die Urne gingen, ist dies eine relativ kleine Zahl. Im Vergleich mit den Wahlen im Jahr 2007 blieb die Quote mit 1,3 Prozent sogar konstant.

Dennoch seien über 30'000 Falschwähler zu viel, fand die Bundeskanzlei. Sie liess deshalb eruieren, welche Fehler die Schweizerinnen und Schweizer bei ihrer Stimmabgabe gemacht hatten. Das Resultat: Häufig wurden Wahlzettel für ungültig erklärt, weil der Stimmausweis nicht unterschrieben wurde, wie Bundeskanzlei-Sprecherin Ursula Eggenberger sagte.

Bild Broschüre zur Hilfe bei der Wahl 2011.
Mittels einer Broschüre sollte den Wählenden der korrekte Umgang vor Augen geführt werden. Nicht gefruchtet hat das nur bei einigen Wenigen. keystone

Der wichtigste Grund war jedoch, dass die Wählenden gleich mehrere Wahlzettel in die Wahlcouverts legten. Ein solches Vorgehen wird in den meisten – jedoch nicht in allen – Kantonen für ungültig erklärt.

Vielfältige Gründe für ungültige Zettel

Auffällig ist: Die Quote der ungültig erklärten Wahlzettel schwankt je nach Kanton stark. In den Innerschweizer Kantonen Schwyz, Glarus und Uri war fast jede 25. Stimme ungültig. In Zug, Jura, Neuenburg, Bern und Appenzell Ausserrhoden war es nur etwa jeder 200. Wahlzettel.

Doch nicht nur die Zahl der falsch ausgefüllten Wahlzettel variiert. Auch die Gründe für eine Ungültigkeitserklärung unterscheiden sich, da sie sowohl bundesrechtlich als auch nach kantonalen Regeln definiert sind.

Austausch zwischen Kantonen

Im schweizerischen Wahlsystem gebe es rund dreissig kantonale Ungültigkeitsgründe, sagt Ursula Eggenberger. «Hinzu kommen die Regelungen auf Bundesebene, die im Bundesgesetz über die politischen Rechte festgehalten sind.»

Ziel der Untersuchung der Bundeskanzlei ist es, bei den nächsten Wahlen die Zahl ungültig eingelegter Wahlzettel «möglichst tief zu halten und wo möglich zu verringern», so Eggenberger. Im Hinblick auf die nächsten Parlamentswahlen im Jahr 2015 sucht der Bund nun deshalb den Kontakt mit den Kantonen. «Die Bundeskanzlei möchte den Austausch über die 'best practices' fördern», sagte Eggenberger zum weiteren Vorgehen.

Alle Resultate der Wahl 2011, Hintergründe und Tabellen finden Sie hier.

(sda/maiu)

Kommentare aktiv...

D. H., New York
(Soriak Mann)
Verfasst am: 21.2.2012 18:51

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Interessant waere zu wissen, wo man den... mehr

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V. Eberhard
(veberhard Frau)
Verfasst am: 21.2.2012 12:12

Ungültige Wahlzettel bekannt

Interessant und wieso wird dann bei eingereichten... mehr

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G. bossert, Safenwil
(fama Frau)
Verfasst am: 20.2.2012 19:58

Best Practices...fördern...

a.) Häufig wurden Wahlzettel für ungültig... mehr

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