Schweiz
Kabel-TV in Zukunft nur noch digital
Die Schweiz setzt mittelfristig auf die Digitalisierung der Kabelnetze. Das Departement von Bundesrätin Doris Leuthard will Betreiber von Kabelnetzen, die heute ein analoges und digitales Angebot haben, von der analogen Verbreitungspflicht entbinden.
Der Ausstieg soll schrittweise erfolgen, wie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mitteilte. Bis am 30. März können betroffene Kreise ihre Stellungnahme zum Änderungsentwurf der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) einreichen.
Damit sollen die Digitalisierungsbestrebungen der Kabelnetzunternehmen unterstützt und die Möglichkeit geschaffen werden, die Verbreitungsverpflichtung im analogen Bereich längerfristig abzuschaffen.
Entwicklung digitaler Angebote ermöglichen
Die Verbreitungspflicht im analogen Bereich soll dann schrittweise reduziert werden, wenn ein hoher Anteil der Haushalte mit digitalen Endgeräten ausgerüstet ist und das analoge Programm nur noch marginal genutzt wird.
Ein analog verbreiteter Fernsehkanal benötigt die Kapazität von zehn digitalen TV-Sendern. Laut UVEK verhindert die Aufrechterhaltung eines analogen Netzes deshalb die Entwicklung neuer digitaler Angebote. Zudem würden Kabelnetzbetreiber gegenüber jenen Konkurrenten benachteiligt, die nicht gezwungen sind, ihre Programme analog zu verbreiten – wie beispielsweise Swisscom TV.
Schrittweise Einstellung der analogen Verbreitung
Je nach Region besteht heute für knapp zwanzig in- und ausländische Fernsehprogramme eine Verbreitungspflicht: Neben den SRG-Programmen sind dies die regionalen Fernsehprogramme mit Konzession in ihrem Versorgungsgebiet sowie acht ausländische Fernsehprogramme (ARTE, TV5, 3Sat, ARD, ORF 1, France 2, Rai Uno, Euronews).
Gemäss dem UVEK wäre ein realistisches Szenario, zuerst die analoge Verbreitungspflicht für die ausländischen Fernsehprogramme aufzuheben. Danach könnte auf die analoge Verbreitung der zweiten SRG-Programme verzichtet werden, bevor die Verbreitungspflicht vollständig aufgehoben würde.
Vor der Umsetzung muss das UVEK noch Grenzwerte festlegen – zum Beispiel jenen für die Anzahl der Haushalte, die bereits über ein digitales Endgerät verfügen.
In seinem Bericht zur Vernehmlassung erwähnte das Departement, dass mindestens 80 Prozent der Haushalte digitales Fernsehen empfangen müssten, damit es zur Umsetzung kommt. Dieser Wert wird laut Branchenkennern im Jahr 2014 erreicht sein. Momentan zählt die Schweiz 2,8 Millionen Haushalte mit einem Kabelanschluss, 1,1 Millionen davon haben einen digitalen Zugang.
Finanzielle Entlastung für regionale TV-Sender
Im Weiteren möchte das UVEK regionale Fernsehsender mit einem Service-Public-Auftrag in Zukunft finanziell entlasten. Der Eigenfinanzierungsgrad der TV-Sender soll von 50 Prozent auf 30 Prozent gesenkt werden.
Die TV-Stationen sollen nur noch 30 Prozent ihrer Betriebskosten aus anderen Quellen wie Werbung und Sponsoring finanzieren. Die Revision berücksichtige damit die immer höher werdenden Produktionskosten, schreibt das Departement.
Von dieser Regelung profitierten bislang nur die Fernsehsender im Jura, in der Südostschweiz, im Wallis und in Waadt-Freiburg. Nun soll der Gebührenanteil generell auf 70 Prozent erhöht und die Eigenfinanzierung auf 30 Prozent gesenkt werden. Gemäss UVEK hat die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt, dass sich ein Eigenfinanzierungsanteil von 50 Prozent generell als zu hoch erwies.
(sda)






