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Lange Haftstrafe: Schmidheiny will das Asbest-Urteil weiterziehen

Montag, 13. Februar 2012, 13:34 Uhr, Aktualisiert 13:48 Uhr

Das Gericht in Turin hat den Schweizer Stephan Schmidheiny und den belgischen Baron Jean-Louis de Cartier im Asbest-Prozess zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt. Stephan Schmidheiny will das Urteil an die nächsthöhere Instanz weiterziehen.

Der vom Turiner Strafgericht zu 16 Jahren Haft verurteilte Stephan Schmidheiny will das Urteil anfechten. Dies kündigte sein Sprecher Peter Schürmann in einer Medienmitteilung an. Für die Verteidigung von Stephan Schmidheiny sei dieses Urteil völlig unverständlich, schreibt Schürmann. Deshalb werde es an die nächsthöhere Instanz weitergezogen.

Urteil Stephan Schmidheiny (10vor10, 13.02.2012)

16 Jahre Gefängnis

Das Gericht hatte den Schweizer Schmidheiny und den belgischen Baron Jean-Louis de Cartier zu jeweils 16 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Verteidigung hatte einen Freispruch verlangt. Zudem müssen sowohl Schmidheiny als auch de Cartier Schadenersatz in Millionenhöhe leisten (siehe Box).

Bild Stephan Schmidheiny
Stephan Schmidheiny akzeptiert das Urteil nicht. keystone/archiv

Schadenersatzzahlungen

Die beiden ehemaligen Eternit-Mitbesitzer müssen 25 Millionen Euro der Gemeinde Casale Monferrato, 20 Millionen Euro der Region Piemont und 15 Millionen Euro der Inail, der staatlichen italienischen Unfallversicherung, zahlen. Weitere 70'000 und 100'000 Euro gehen an acht Organisationen, darunter Gewerkschaften und den WWF. Die Asbestopfer und ihre Familien sollen Schadenersatzzahlungen in der Höhe von zwischen 30'000 und 35'000 Euro erhalten. De Cartier hat darüber hinaus der Gemeinde Cavagnolo 4 Millionen Euro zu zahlen.

Die Anklage gegen die beiden Unternehmer lautete auf vorsätzliche Tötung in rund 3000 Krankheits- und Todesfällen und Verursachung einer Umwelt-Katastrophe. Der Prozess hatte am 10. Dezember 2009 vor dem Strafgericht in Turin begonnen.

Dabei ging es um die Frage, wer für Sicherheitsmängel in vier italienischen Eternit-Werken verantwortlich war in einem Zeitraum zwischen 1966 bis zum Konkurs der italienischen Holding 1986. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatten Schmidheiny und de Cartier das Sagen in den italienischen Werken.

Gericht folgt Anklage

Staatsanwalt Raffaele Guariniello beschuldigt sie, absichtlich die Sicherheit in den Eternit-Werken vernachlässigt und damit asbestbedingte Erkrankungen und Todesfälle in Kauf genommen zu haben.

Die Verteidigung beklagte, der Prozess in Turin sei unfair: unter anderem habe die Anklage den Verteidigern eine Einsicht in Krankenakten der Opfer verweigert, in dem die Staatsanwaltschaft diese nicht als Beweise eingebracht habe. Auf diesen Akten beruhten jedoch Gutachten, die im Prozess eine zentrale Rolle gespielt hätten.

Bild Gericht
Das Gericht folgte mehrheitlich der Anklage. keystone

(agenturen/widb/rufi)

Kommentare aktiv...

S. Schneeberger, Gossau
(Sybille Frau)
Verfasst am: 14.2.2012 13:59

Schmidheiny

trat ja erst 1975 in die Firma ein und hat danach... mehr

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J. Term, Zürich
(notax Mann)
Verfasst am: 14.2.2012 10:46

Italien

Da sieht man die italienische Mentalität man... mehr

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D. Müller, Winterthur
(swiss420 Mann)
Verfasst am: 14.2.2012 0:53

Die Busen verstehe ich, aber 16 Jahre Gefängnis?

Abgesehen davon wäre die Italienische Regierung... [1]  mehr

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