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Wirtschaft

Wegelin «schwänzt» Anhörung in New York

Freitag, 10. Februar 2012, 22:29 Uhr

In New York hat die erste Anhörung im Verfahren gegen die Bank Wegelin stattgefunden. Von der Privatbank war allerdings kein Vertreter vor Ort – die Voraussetzungen seien nicht erfüllt. Jetzt erwägt die Staatsanwaltschaft sogar Haftbefehle gegen die Teilhaber.

Anhörung ohne Angeklagte – auch der Anwalt der Bank Wegelin erschien nicht in New York. («Tagesschau am Mittag» vom 11.02.2012)

Allzu überraschend war die Abwesenheit von Wegelin-Vertretern nicht. Der Anwalt von Wegelin wusste noch gestern nicht, ob er vor Gericht erscheinen würde oder nicht. Auch Richter Jed Rakoff sagte, es erstaune ihn nicht, dass von der Schweizer Privatbank kein Vertreter vor Ort sei.

Die Bank selbst begründete ihr Fernbleiben mit Verfahrensfragen. Man erachte die rechtlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Strafprozesses nach amerikanischem Recht als nicht erfüllt. Gemäss US- Recht könne ein Strafprozess nicht begonnen werden, bevor dem Beschuldigten die Klage ordnungsgemäss zugestellt worden ist, so Wegelin weiter. Da die Bank bis heute nicht entsprechend vorgeladen worden sei, habe für sie keine Notwendigkeit bestanden, am Hearing zu erscheinen.

Mit Haftbefehl oder doch via Diplomatie?

Wann ein allfälliger Prozess gegen die Privatbank beginnen könnte, ist nicht klar – noch nicht einmal ein weiterer Termin wurde genannt.

Die Staatsanwaltschaft will sich nun in Absprache mit dem Justizministerium überlegen, wie die Bank zum Erscheinen vor Gericht gezwungen werden kann. Wegelin werde von einer kleinen Gruppe von Partnern geleitet. Allenfalls beantrage man Haftbefehle gegen diese, sagte Staatsanwalt Daniel Levy. Richter Radkoff riet der Anklage, das Aussendepartement einzuschalten, um die Bank auf diplomatischem Weg vor den Richter zu zitieren.

Juristisches Neuland

Die Anklageschrift gegen Wegelin lautet auf «Verschwörung». Mitglieder der Schweizer Geschäftsleitung hätten Bestrebungen unterstützt, Kunden von der Grossbank UBS zu übernehmen.

Bild Wegelin-Logo.
Ein Novum: Noch nie war in den USA eine Bank ohne Filiale in dem Land angeklagt. keystone

Der Fall Wegelin ist juristisches Neuland. Noch nie stand in den USA eine Bank vor Gericht, die in dem Land gar keine Filiale hat. «Wegelin will vermutlich einen aussergerichtlichen Vergleich anstreben», so SF-Korrespondentin Karin Bauer in «10vor10». Die Bank habe ein grosses Interesse, den Fall so unspektakulär und so schnell wie möglich über die Bühne zu bringen.

Ganz klar sei hingegen,  was die USA wollten: Namen (von Steuersündern und Bankberatern) und Geld.

(sf/sda/schl)