Schweiz
Bundesgericht bestätigt Lumengos Freispruch
Der frühere Berner Nationalrat Ricardo Lumengo hat keine Wahlfälschung begangen, als er Wahlzettel für Immigranten ausfüllte. Das Bundesgericht stützte den Freispruch des Berner Obergerichts. Die Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft wurde abgewiesen.
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Das Obergericht war im Mai 2011 zum Schluss gekommen, dass Ricardo Lumengos Verhalten zwar den Tatbestand des Stimmenfangs erfülle. Dieser weniger gravierende Vorwurf sei aber verjährt.
Vor den Grossratswahlen 2006 hatte Ricardo Lumengo 44 Wahlzettel für eingebürgerte Immigranten eigenhändig ausgefüllt. Er beteuerte stets, dass er staatspolitisch wenig beschlagenen Immigranten helfen wollte.
Beratene Personen hatten freie Wahl
Das Bundesgericht beschied nun im Einklang mit dem Obergericht: Der frühere SP-Politiker beging mit seinem Verhalten keine Wahlfälschung. Dies geht aus dem Urteil hervor. Das blosse Ausfüllen eines Wahlzettels habe noch keine Konsequenzen zur Folge.
Die von Lumengo beratenen Personen seien frei gewesen, die Wahlzettel tatsächlich so abzuschicken oder aber durch neu ausgefüllte Wahlzettel zu ersetzen. Dieser letzte entscheidende Schritt sei somit durch die Wahlberechtigten selber erfolgt, beschied das Bundesgericht.
Knick in der Polit-Karriere
Eine Bieler Einzelrichterin hatte Lumengo im Herbst 2010 wegen Wahlfälschung verurteilt. Dieses Urteil ist nun juristisch endgültig aus der Welt geschafft, hatte aber einschneidende Konsequenzen für Lumengos Polit-Karriere.
Denn seine damalige Partei, die SP, drängte ihn nach dem erstinstanzlichen Urteil zum Rücktritt als Nationalrat. Lumengo widersetzte sich der Forderung. Stattdessen trat er aus der SP aus. Zu den Wahlen 2011 trat er auf der Liste der Sozial-Liberalen Bewegung an, verpasste die Wiederwahl aber deutlich.
Der 49-jährige Lumengo lebt als Jurist in Biel. Er war 2007 der erste dunkelhäutige Nationalrat der Schweiz. In die Schweiz gekommen war er 1982 als Asylbewerber aus dem Bürgerkriegsland Angola.
(sda/zinv)
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