Schweiz
Zahl gewaltbereiter Fans steigt nicht
Hooligans sind nahezu ausschliesslich männlich und Anhänger von Fussball- oder Eishockeyvereinen. Zu diesem Ergebnis kommt die jüngste Analyse der Hooligan-Datenbank des Bundesamtes für Polizei. Die Zahl der erfassten Personen bleibt mit 1210 nahezu unverändert.
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In der Fussball- und Eishockeysaison 2011/12 sind 139 Personen neu in der Datenbank registriert worden, teilte das Bundesamt für Polizei (Fedpol) mit. Gleichzeitig seien 119 Personen gelöscht worden – zum Beispiel, weil ein Stadionverbot abgelaufen ist, wie es beim Fedpol hiess.
Das Fedpol veröffentlicht die aktuellen Zahlen zweimal pro Jahr. Im Juli 2011 waren mit 1193 nur unwesentlich weniger Personen registriert. Laut Mitteilung sind 71 Prozent aller Registrierten Fussballfans und 29 Prozent Eishockeyfans. Nur neun Risikofans sind Frauen. Über die Hälfte (52 Prozent) ist zwischen 19 und 24 Jahre alt. Der Anteil der 15- bis 18-Jährigen liegt bei sieben Prozent.
Registrierung nach Stadion- und Rayonverboten
Den meisten erfassten Personen wird Landfriedensbruch vorgeworfen, gefolgt von Sprengstoffdelikten sowie Gewalt und Drohungen gegen Behörden und Beamte. Weniger häufig fielen sie durch Sachbeschädigungen und Tätlichkeiten auf.
Welche Delikte fallen unter Landfriedensbruch?
Der Artikel 260 des Strafgesetzbuches beschreibt den Tatbestand folgendermassen: «Wer an einer öffentlichen Zusammenrottung teilnimmt, bei der mit vereinten Kräften gegen Menschen oder Sachen Gewalttätigkeiten begangen werden, … wird bestraft.» Wer im Zusammenhang mit einem Eishockey- oder Fussballspiel an solchen Ausschreitungen teilnimmt und verhaftet wird, muss mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Anzeige wegen Landfriedensbruchs rechnen.
Dabei wird der Landfriedensbruch sehr streng ausgelegt. So kann es sein, dass man bereits als Teilnehmer gilt, wenn man sich von einer solchen Zusammenrottung nicht rechtzeitig entfernt. Eine aktive Beteiligung an Gewaltakten ist nicht zwingend erforderlich. Wer sich auf Aufforderung der Polizei hin entfernt, bleibt straflos.
In der Hooligan-Datenbank dürfen Personen registriert werden, gegen die Ausreisebeschränkungen oder andere Massnahmen wie Rayonverbote oder Stadionverbote verhängt worden sind. Dadurch sollen gewaltbereite Risikofans von den Stadien ferngehalten werden.
Hooligan-Daten seit 2007 erfasst
In der aktuellen Fussballsaison wurden bisher in den 29 Stadionverbote und 50 Rayonverbote in der Datenbank erfasst. Im Eishockey sind es sechs Stadion- und 16 Rayonverbote. In der gesamten Saison 2010/11 waren es im Fussball 202 Stadion- und 237 Rayonverbote; im Eishockey 41 Stadion- und 58 Rayonverbote.
Das Fedpol betreibt die Hooligan-Datenbank seit 2007. Gespeichert werden Daten von Personen, die bei Sportveranstaltungen im In- und Ausland gewalttätig geworden sind.
(sda/maiu)
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