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Kriens: Mann erwürgt Frau – 8,5 Jahre Haft

Mittwoch, 8. Februar 2012, 14:54 Uhr

Vor drei Jahren ist in Kriens (LU) eine 28-jährige Frau von ihrem ehemaligen Freund erwürgt worden. Das Luzerner Kriminalgericht hat den Täter nun der vorsätzlichen Tötung schuldig befunden und zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

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Die Frau hatte den Ex-Freund am Ostermontag 2009 in ihre Wohnung eingeladen. Dort kam es zu einer Auseinandersetzung sowie zu sexuellen Handlungen. Auch trank der Mann beträchtliche Mengen Alkohol. Der Alkoholtest ergab rund 3 Promille. Schliesslich erwürgte der damals 49-jährige Schweizer die Frau.

Bild Ein Gefängniswärter schliesst eine Türe auf.
Die Staatsanwaltschaft hatte 12 Jahre Haft gefordert. Verurteilt wurde der Angeklagte nun zu 8,5 Jahren bei leicht verminderter Schuldfähigkeit. colourbox / symbolbild

Der Staatsanwalt plädierte auf vorsätzliche Tötung, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung; ausserdem wurde dem Angeklagten der Besitz verbotener Pornografie vorgeworfen. Der Staatsanwalt beantragte eine Gefängnisstrafe von zwölf Jahren. Die Verteidigung plädierte auf Totschlag und eine Strafe von fünf Jahren und zwei Monaten.
 
Unter Affekt gehandelt
 
Das Kriminalgericht sprach den Angeklagten der vorsätzlichen Tötung und des Besitzes der Pornografie schuldig. Freigesprochen wurde er von den Vorwürfen der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung. Bei leicht verminderter Schuldfähigkeit wurde er zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Zudem hat er sich einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen.

Dazu kommen beträchtliche Kosten. Neben der Gerichtsgebühr von 10'000 Franken hat der Angeklagte den Eltern des Opfers einen Schadenersatz von rund 60'000 Franken, je 30'000 Franken Genugtuung sowie eine Parteienentschädigung von 28'000 Franken zu bezahlen.

Das Kriminalgericht attestierte dem Täter, er habe in einer emotional aufgeladenen Ausnahmesituation unter Affekt gehandelt. Dieser Affekt aber sei nicht entschuldbar und das Verschulden recht schwer. Positiv falle ins Gewicht, dass er keine Vorstrafen habe, sich in der Haft gut und kooperativ verhalten habe und die Tat glaubhaft bedauere.
 
Weiterzug offen
 
Dass es zu sexuellen Handlungen gegen den Willen des Opfers und gar zur Vergewaltigung gekommen sei, sah das Gericht als nicht erwiesen an. Auch den Vorwurf des Mordes hielt das Gericht für nicht haltbar.
 
Der Staatsanwalt zeigte sich in einer ersten Stellungnahme zufrieden über das Urteil. Das Gericht sei weitgehend seinen Anträgen gefolgt. Der Angeklagte zeigte sich laut seinem Verteidiger erleichtert, dass er vom Vorwurf der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung freigesprochen wurde. Ob das Urteil weiterzogen wird, ist noch offen.

(sda/bers)

Kommentare aktiv...

T. Duran, New York
(Openyoureyes Mann)
Verfasst am: 9.2.2012 8:32

So brutal es auch ist

Wenn eine Frau ihren Mann umbringt, wird sie... mehr

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I. Ndlovu, Mbombela/NST
(Igwenya Mann)
Verfasst am: 8.2.2012 18:18

Ja. seltsam diese niedrige

..Strafe..

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P. D., Esslingen am Neckar
(Peterle Mann)
Verfasst am: 8.2.2012 15:48

Kriens: Mann erwürgt Frau – 8,5 Jahre Haft

Also ein Schweizer erhält für Mord 8 1/2 Jahre... [2]  mehr

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