Schweiz
Frauen-Rentenalter: Pensionskassen erhöhen auf 65
Immer mehr Pensionskassen führen das Rentenalter 65 für Frauen ein. Das zeigt eine Umfrage von «Kassensturz». Gemäss Gesetz dürfen Frauen mit 64 Jahren in Rente gehen. Doch immer mehr Pensionskassen reizen ihren Spielraum aus und führen durch die Hintertür Rentenalter 65 für Frauen ein.
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Es ist ein Trend: Viele Pensionskassen zahlen Frauen erst mit 65 die volle Rente. So hat die SBB-Pensionskasse schon seit längerem ein ordentliches Rentenalter von 65 für Frauen. Bei der Aargauischen Pensionskasse gilt Rentenalter 65 für Frauen und Männer seit 2008. Und der Kanton Basellandschaft plant die Erhöhung des Rentenalters auf 65 für Frauen ab 2014. Das ergab eine Umfrage von «Kassensturz» bei verschiedenen Kassen.
Rentenalter 65 widerrechtlich?
Die Bundesgesetze über die AHV und die berufliche Vorsorge schreiben jedoch ein Rentenalter von 64 Jahren für Frauen vor. Für die Beibehaltung von Rentenalter 64 haben sich auch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ausgesprochen. Ist das von Pensionskassen festgelegte Rentenalter 65 für Frauen deshalb nicht widerrechtlich?
Die überraschende Antwort: Nein. Der Grund: Die Pensionskassen haben beim sogenannten überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge Spielraum – und nutzen diesen aus.
Der Trick mit dem Überobligatorium
Beim Sparen in der Pensionskasse schreibt das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge nur Minimalleistungen vor. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bei vielen Kassen höhere Leistungen als dieses Minimum. Bei diesem überobligatorischen Teil müssen sich die Kassen nicht an das gesetzliche Rentenalter halten. Pensionskassen-Experte Martin Hubakta erklärt: «Dass eine Pensionskasse das Rentenalter auch für Frauen auf 65 festlegt, ist nur dann möglich, wenn sie auch im überobligatorischen Bereich tätig ist.» Wenn dann eine Frau doch schon mit 64 in Pension gehe, erfülle die Kasse trotzdem noch das BVG-Minimum.
Diskutieren Sie mit!
Pensionskassen führen für Frauen Rentenalter 65 ein. Fällige Umsetzung der Gleichberechtigung oder Missachtung des Volkswillens? Diskutieren Sie mit im «Kassensturz-Forum».
«Eine schlechte Entwicklung»
Auch viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit kleinen Einkommen haben in der 2. Säule Geld im Überobligatorium. Mit der Erhöhung des Rentenalters können die Pensionskassen Kosten sparen. Die Einführung von Rentenalter 65 für Frauen durch die Hintertür stösst indes auf Kritik: «Dass immer mehr Pensionskassen das Rentenalter für Frauen auf 65 heraufsetzen, finden wir eine schlechte Entwicklung», sagt Doris Bianchi, zuständig für Sozialversicherungen und Alterspolitik beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund.
Pensionskassen rechtfertigen das Vorgehen. Sie berufen sich bei der Angleichung des Rentenalters der Frauen an die Männer auch auf die durch die Verfassung vorgeschriebene Gleichstellung von Frau und Mann.
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