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Bundesgericht weist Fischzüchter Raab ab

Montag, 6. Februar 2012, 20:13 Uhr

Der deutsche Unternehmer Hans Raab darf in seiner Fischfarm in Oberriet keine Melander mehr halten. Raab ist mit einer Beschwerde beim Bundesgericht abgeblitzt. Der Kanton St. Gallen hatte ihm die Fischhaltung 2011 wegen fehlender Bewilligung verboten.

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Das Verbot sei weder willkürlich, noch verstosse es gegen verfassungsmässige Rechte, heisst es im Urteil des Bundesgerichts. Der Beschwerdeführer sei nicht berechtigt, sich eigenmächtig über die Tierschutzverordnung hinwegzusetzen.

Das St. Galler Verwaltungsgericht hatte dem Unternehmer Ende Oktober 2011 verboten, in seiner Fischfarm in Oberriet Fische zu halten. Im November räumte das kantonale Veterinäramt die Anlage.

Haltebewilligung für Wildtiere nötig

Die Haltung der Fische sei illegal gewesen, begründete der Kanton den Schritt. Der Fischfarm fehle die nötige Haltebewilligung für Wildtiere, zu welchen die Melander zählen. Der Kanton hatte Raab eine Frist gesetzt, um die Fische zu entfernen. Raab reagierte darauf nicht.

Den Entscheid des Verwaltungsgerichts focht er vor dem Bundesgericht an. Er sah im Verbot einen Verstoss gegen die verfassungsmässige Wirtschaftsfreiheit und eine Verletzung der Eigentumsgarantie.

Nach Ansicht der St. Galler Behörden wurden die Fische in der Anlage tierschutzwidrig auf 10 Grad abgekühlt, mit Scherbeneis entschleimt und dann getötet.

(sda/gerj)

Kommentare aktiv...

R. S., A.
(aix Mann)
Verfasst am: 8.2.2012 10:37

Ich bin auch für Zucht!

Wenn sich dieser Sturkopf an die... mehr

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I. Ndlovu, Mbombela/NST
(Igwenya Mann)
Verfasst am: 7.2.2012 20:37

Tierschutzgerecht...

..kann man da noch etwas zuechten.. mE ist Zucht... mehr

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I. Ndlovu, Mbombela/NST
(Igwenya Mann)
Verfasst am: 7.2.2012 10:50

Da werden die Meere leergefischt

..und einem Zuechter die Moeglichkeit genommen ..... [2]  mehr

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