Schweiz
Rolf Erb kritisiert Gutachten
Im Strafprozess um die Erb-Pleite hat sich erstmals der Beschuldigte Rolf Erb geäussert. Der Familienkonzern sei zu keinem Zeitpunkt überschuldet gewesen, sagte er vor dem Winterthurer Bezirksgericht. Er übte Kritik am amtlichen Gutachten, auf das sich die Anklage weitgehend abstützt.
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Der wegen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung und Gläubigerschädigung angeklagte Rolf Erb räumte ein, sein Vater Hugo Erb habe allenfalls zu kurzfristige Bankkredite ausgehandelt. Aber: Wenn Sanierer Hans Ziegler besonnener gehandelt hätte, wäre es nicht zwingend zum Untergang gekommen, sagte Rolf Erb. Ziegler hätte nach Ansicht von Erb mit den Banken ein Schuldenmoratorium aushandeln müssen, um den Konzern zu retten.
Alle Firmen der Erbgruppe, für die er zuständig gewesen sei, seien äusserst erfolgreich gewesen, hielt Erb fest. Auch mit dem Devisengeschäft habe er grosse Gewinne erzielt, allein von Anfang 2001 bis zum Zusammenbruch 2003 fast 650 Mio. Franken.
Nach Ansicht von Rolf Erb kann das Gutachten über die finanzielle Situation einer näheren Prüfung nicht standhalten. Es sei aufgrund falscher Unterlagen erstellt worden. Beigezogen worden seien die Steuerabschlüsse. Nicht berücksichtigt hätten die Sachverständigen beispielsweise noch vorhandene stille Reserven, die hätten aktiviert werden können.
Anklage verteidigt sich
Die stillen Reserven seien durchaus einbezogen worden, hielt die Staatsanwaltschaft fest. Gemäss den Gutachtern hätten jedoch keine Aufwertungsmöglichkeiten bestanden, um die Überschuldung abdecken zu können. Rolf Erb habe als Konzernchef in den Jahren 1998 bis 2002 wissentlich unwahre Firmenabschlüsse verwendet, um die Banken zu täuschen und zu weiteren Krediten zu veranlassen, obwohl die meisten Firmen der Gruppe längst überschuldet gewesen seien.
Den Vorwurf, er habe Jahresberichte beschönigt, wies Rolf Erb zurück. Die provisorischen Abschlüsse seien «steueroptimiert» und mit den Steuerbehörden besprochen worden. Er sei aber nie involviert gewesen.
(sda/schl)
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