Wirtschaft
Anklage fordert 10 Jahre für Erb
Der Unternehmer Rolf Erb soll mit zehn Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Dies hat die Anklage im Prozess um die Erb-Firmenpleite vor dem Bezirksgericht Winterthur verlangt.
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Die Staatsanwaltschaft will den 60-jährigen Erb wegen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung und Gläubigerschädigung verurteilt sehen. Sie wirft ihm vor, jahrelang die Überschuldung der Erb-Firmen vertuscht zu haben. Dies, indem er mit manipulierten Bilanzen die Banken getäuscht habe.
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Bei der Befragung zur Person verweigerte Erb vor Gericht jegliche Auskunft. Er habe «keinen fairen Prozess zu erwarten», begründete er sein Schweigen.
Um den Vorschriften zu genügen, las der Gerichtsvorsitzende dem Beschuldigten den ganzen Fragenkatalog vor. Erb sass derweil bloss vornübergebeugt am Tisch. Während die Anklage ihre Anträge bekannt gab, äusserte sich die Verteidigung noch nicht zu ihren Anträgen.
Erb verteidigt Vorgehen vor Gericht
Vor der Befragung hatte Erb erklärt, seine Anträge vom Montag seien keineswegs rechtsmissbräuchlich, wie das Gericht sie bezeichnet hatte. Er verwies namentlich auf Akten zum Devisengeschäft. Für diese Unterlagen, die im Keller der Staatsanwaltschaft eingelagert sind, interessiere sich niemand.
Ende 2003 war das Erb-Familienimperium mit weltweit rund 5000 Angestellten unter der Last der Milliardenschulden zusammengebrochen.
(sda/muei/schj)
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R. Keller, Zürich
)
(richard.keller
Verfasst am: 24.1.2012 14:54
Ein Pleitier, der sehr vielen Menschen sehr viel Geld schuldet,
der aber noch im Luxusschloss wohnt, mit... mehr
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J. Term, Zürich
)
(notax
Verfasst am: 24.1.2012 13:30
Spargroschen
wer würde seinen Spargroschen in einer solchen... mehr
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M. Roe, Gwatt
)
(rmr
Verfasst am: 24.1.2012 11:28
Wenn man bedenkt,
dass es für Mord schon nur ein Jahr gegeben hat,... mehr
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