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Prozess um Erb-Milliardenpleite wird nicht verschoben

Montag, 23. Januar 2012, 8:43 Uhr, Aktualisiert 24.01.2012, 0:06 Uhr

Der Unternehmer Rolf Erb ist mit seinem Antrag auf Verschiebung des Strafprozesses vor dem Bezirksgericht Winterthur abgeblitzt. Und die amtlichen Verteidiger darf er nicht entlassen. Er wird damit neu von je zwei amtlichen und erbetenen Anwälten verteidigt.

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Zweitgrösste Schweizer Wirtschaftspleite (10vor10 vom 23.01.2012)

Das Gericht lehnte den Antrag des Beschuldigten ab, der Prozess sei zu verschieben, damit die beiden erst jüngst engagierten erbetenen Anwälte sich in den Fall einarbeiten könnten. Der Anwalt Bernhard Rüdy zeigt sich nach dem Gerichtsentscheid enttäuscht über das Verdikt.

Ebenso wies es den Antrag auf Entlassung der beiden amtlichen Verteidiger ab. Die beiden Wahlanwälte sind aber zusätzlich zugelassen.

Einschätzungen von SF-Korrespondenten Kay Schubert. (Tagesschau, 23.1.2012, 12.45)

Erb hatte seinen Verteidigerwechsel damit begründet, dass er im Zusammenhang mit dem Gutachten zur finanziellen Situation das Vertrauen in seine Anwälte verloren habe. Er wolle einen Sachverständigen zur Beurteilung des Gutachtens beiziehen.

«Offenbar Verteidigungsstrategie»

Gemäss Gericht war im ganzen Verfahren nie substanzielle Kritik am Gutachten geäussert worden. Es erachtete die Anträge als rechtsmissbräuchlich. Offenbar sei es Verteidigungsstrategie gewesen, zum Gutachten keine Stellung zu nehmen und keine Fragen zu beantworten.

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Der Beuchuldigte Rolf Erb (rechts) kommt mit seinem Antrag nicht durch. Das Gericht befindet, dies sei bloss eine «Verteidigungsstrategie» keystone

Wenn sich dann herausstelle, dass diese Strategie nicht zum Ziel führe, sei dies kein ausreichender Grund zum Auswechseln der Verteidigung. «Wir würden die Verfahrensherrschaft aus der Hand geben», sagte der Gerichtsvorsitzende.

Auch mit seiner Argumentation, er benötige vor Gericht Akten, die bei der Staatsanwaltschaft eingelagert seien, hatte Erb keinen Erfolg: Er habe Einsicht gehabt in sämtliche Akten. Welche schlussendlich im Gericht verwendet würden, könne nicht die Verteidigung festlegen.

Erb-Anwalt Bernhard Rüdy nach dem Gerichts-Entscheid

Insgesamt sind für den komplexen Fall rund zwei Wochen veranschlagt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem letzten operativen Leiter des Erb-Familienimperiums vor, er habe jahrelang die Banken mit manipulierten Bilanzen getäuscht. Er soll verschleiert haben, dass die Unternehmen der Firmengruppe längst überschuldet waren. Zudem habe er Vermögenswerte dem Zugriff der Gläubiger entzogen.

Grundbesitz in Sicherheit gebracht

Als sich das Ende des Imperiums und sein Privatkonkurs längst abgezeichnet hätten, habe er das in Firmenbesitz befindliche Schloss Eugensberg in Selenstein TG im Wert von 27 Millionen Franken auf sich überschrieben. Dann habe er es zusammen mit weiteren Liegenschaften und Aktien im Wert von knapp 10 Millionen Franken seiner Partnerin und seinen einjährigen Zwillingen geschenkt.

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Der Hauptsitz eines vorübergehend milliardenschweren Imperiums. keystone

Letzte Woche bemühte sich der 60-jährige Beschuldigte um eine Verschiebung des Prozesses. Er wolle seine zwei Pflichtverteidiger durch zwei Verteidiger seiner Wahl ersetzen, meldete er dem Gericht. Diese beiden neuen Anwälte, Vera Delnon und ihr Partner Bernhard Rüdy, brauchten nun aber Zeit, um sich in die umfangreichen Akten einlesen zu können, wie sie vor Prozessbeginn zu «Tagesschau» sagten. Erst dann sei eine angemessene Verteidigungs-Strategie festlegbar.

(sda/meru)

Kommentare aktiv...

M. Pelagio-Kerzenmacher, Frauenfeld
(fb_100000719752585 Frau)
Verfasst am: 24.1.2012 19:04

"keinen

fairen Prozess" Immerhin wurde er nicht... mehr

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G. bossert, Safenwil
(fama Frau)
Verfasst am: 23.1.2012 17:37

Die allzu girerige Linke oder die gierigen CHer

WAS NUN ? Die Rechte sollte sich doch einmal... mehr

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K. Scherler, Winterthur
(Karlchen Mann)
Verfasst am: 23.1.2012 14:30

Gierige Linke?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die... mehr

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