Schweiz
Mehr Tierschutz aber weniger Transparenz
Die Wissenschaftskommission des Nationalrates (WBK) hat sich gegen eine zu grosse Transparenz bei Tierversuchen ausgesprochen. Rückschlüsse auf Firmen und Forscher sollten unmöglich gemacht werden, um Institutionen und Personen zu schützen. Zudem fordert die WBK ein Transportverbot von Schlachttieren.
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Mit einer Revision des Tierschutzgesetzes plant der Bundesrat unter anderem die Transparenz bei Tierversuchen zu verbessern. Dagegen hat sich jetzt die WBK ausgesprochen. Sie befürchtet Nachteile für Firmen und Personen, die an den Experimenten beteiligt sind.
Sie schlägt deshalb eine Zusatzklausel vor: Der Bundesrat soll bei der Regelung der Einzelheiten «die überwiegenden schutzwürdigen privaten oder öffentlichen Interessen beachten». Rückschlüsse auf Firmen, Forscher, Forschungsanlagen und Forschungsvorhaben sollten vermieden werden. Der Schutz von Menschen, Anlagen und Geschäftsgeheimnissen dürfe nicht tangiert werden, hält die Kommission fest.
Gefahr für Tierversuchslabore
Bereits im Ständerat, der als erstes über die Gesetzesrevision beraten hatte, war umstritten, wie detailliert die Informationen über Tierversuche sein sollen. Die Mehrheit des Rates sprach sich schliesslich dafür aus, dass nach Abschluss eines Tierversuches neben dem Versuchszweck, der Anzahl eingesetzter Tiere und dem Schweregrad der Belastung auch das Fachgebiet des Versuchs und dessen Titel veröffentlicht werden sollen.
Eine Minderheit wollte nicht, dass das Fachgebiet und der Titel bekannt werden. Dadurch lasse sich das verantwortliche Forschungsinstitut identifizieren, warnten sie. Den Instituten drohe dann Gefahr, etwa von Tierschützern.
Schlachttiertransporte gesetzlich verbieten
In den anderen Punkten folgte die Nationalratskommission grösstenteils den Beschlüssen des Ständerates. Sie schlägt indes erneut vor, die Durchfuhr von Schlachttieren auf der Strasse gesetzlich zu verbieten. Heute ist das Transitverbot in einer Verordnung verankert. Über eine gesetzliche Verankerung haben die Räte schon in anderem Zusammenhang diskutiert.
Der Nationalrat befürchtet, dass die EU auf die Aufhebung des Verbots drängen könnte, wenn es nur auf Verordnungsebene geregelt ist. Der Ständerat wollte jedoch bisher nichts wissen von einer Änderung. Nun fordert die Nationalratskommission erneut, das Verbot ins Gesetz zu schreiben.
Handelsverbot von Hunde- und Katzenfellen
Weniger umstritten ist das Verbot des Handels mit Hunde- und Katzenfellen. Die Räte hatten einer Motion zugestimmt und den Bundesrat damit beauftragt, das Gesetz etwas zu verschärfen. Demnach soll nicht nur die Einfuhr, sondern jeglicher Handel mit Hunde- und Katzenfellen verboten sein.
Weiter sieht die Gesetzesrevision vor, dass der Bundesrat den Handel mit Tieren verbieten darf, denen ein «abnormer Körperbau» oder ein «abnormes Verhalten» angezüchtet wurde. Umstritten ist, ob die Kantone künftig verpflichtet sein sollen, den Bund über Tierschutz-Kontrollen zu informieren. Eine Mehrheit der Nationalratskommission hat sich dafür ausgesprochen. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission das Gesetz einstimmig zur Annahme empfohlen. Der Nationalrat wird sich voraussichtlich in der Frühjahrssession damit befassen.
(sda/maiu)
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G. bossert, Safenwil
)
(fama
Verfasst am: 21.1.2012 14:43
Das finde ich jetzt ausgezeichnet
@J. Sand wie Sie hier feststellen, mit Recht,... mehr
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C. Bracher, Lenzburg
)
(c.bracher
Verfasst am: 21.1.2012 8:49
Tierversuche taugen null und nichts. Ihre Misserfolgsquote liegt bei über 96%.
Laut der amerikanischen Arzneimittelbehörde Food... mehr
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S. Frehner, Siebnen
)
(SebastianF.
Verfasst am: 21.1.2012 8:28
Tierversuche sind kriminell.
Nicht nur, weil die Tiere gequält und gefoltert... [1] mehr
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