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Fussball-Verbände gegen Bewilligungspflicht für Spiele

Donnerstag, 12. Januar 2012, 20:27 Uhr

Der Schweizerische Fussballverband und die Swiss Football League sind gegen eine generelle Bewilligungspflicht für Fussballspiele der obersten Ligen. Grundsätzlich begrüssen sie aber – wie die Parteien – die geplante Verschärfung der Massnahmen gegen Hooligans.

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Die strengeren Bestimmungen sind Gegenstand einer Revision des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen; sie wurde von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) in die Vernehmlassung geschickt. Diese lief am Donnerstag ab.

Die überwiegend positive Haltung der Parteien lässt erwarten, dass die Kantonsparlamente der Konkordatsrevision zustimmen werden.

Kritik an Bewilligungspflicht für Spiele

Der Fussballverband (SFV) und die Football League (SFL) können dem Revisionsentwurf ebenfalls weitgehend zustimmen. Gar keine Freude hätten sie aber an der Einführung einer flächendeckenden Bewilligungspflicht für Spiele von Clubs der obersten Spielklassen.

SFV und SFL setzen sich für eine Kann-Formulierung ein: «Fussball- und Eishockeyspiele können als bewilligungspflichtig erklärt werden, wenn im Umfeld der Spiele eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu befürchten ist, welche mit den normalen polizeilichen Mitteln nicht zu bewältigen ist.»

Mit der Bewilligungspflicht möchte die KKJPD den Behörden ein Instrument in die Hand geben, um privaten Veranstaltern von Sportanlässen Auflagen machen zu können. Diese Auflagen können bauliche und technische Massnahmen, den Einsatz privater Sicherheitskräfte, Regeln für den Verkauf der Eintrittskarten, den Verkauf alkoholischer Getränke oder die Abwicklung der Zutrittskontrollen umfassen.

Bedenken wegen An- und Abreise-Regeln für Fans

Die Behörden sollen nach den Vorstellungen der KKJPD insbesondere bestimmen können, wie die Anreise und Rückreise der Anhänger der Gastmannschaft abzuwickeln ist und unter welchen Voraussetzungen ihnen Einlass ins Stadion gewährt werden darf.

Für den SFV und die SFL sind diese Bestimmungen zu offen und zu unbestimmt formuliert. Sie befürchten eine finanziell und kräftemässig unverhältnismässige Belastung der Clubs. Sie wollen deshalb die Zulässigkeit von Auflagen begrenzen.

Neue Rechtsgrundlagen für Zutrittskontrollen

Weitere Anpassungen des Konkordats betreffen Gebiete, in denen sich in der Praxis immer wieder Rechtsunsicherheiten ergeben haben. Unter anderem werden klare Rechtsgrundlagen für Personendurchsuchungen bei den Zutrittskontrollen in den Stadien geschaffen.

Dem Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen vom November 2007 sind alle Kantone beigetreten. Zunächst schien sich das Risikopotenzial rund um Fussball- und Eishockeyspiele tatsächlich zu verringern.

Nach der EURO 2008 kam es jedoch wieder vermehrt zu Zwischenfällen. Als negativer Höhepunkt sind die Ausschreitungen vom 2. Oktober 2011 zwischen Anhängern der Grasshoppers und des FC Zürich im Letzigrund zu werten: Weil die Sicherheit der Zuschauer nicht mehr gewährleistet war, musste der Schiedsrichter das Spiel nach Fackelwürfen und massiven Ausschreitungen abbrechen.

(sda/vaid)

Kommentare aktiv...

P. Jegerlehner, Ostermundigen
(bantiger Mann)
Verfasst am: 13.1.2012 18:45

Der Fussballverband und die Swiss Football League

versucht mit allen Mitteln die gewalttätigen und... mehr

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I. Ndlovu, Mbombela/NST
(Igwenya Mann)
Verfasst am: 13.1.2012 11:54

Bewilligungspflicht ja...

...das macht den Vereinen "Beine"... mehr

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A. Flükiger, Bern
(Aedu Mann)
Verfasst am: 12.1.2012 23:57

Typisch Reaktion dieser Verbands-Mafiosi!

Die Reaktion der Fussbalverbände zeigt, dass... mehr

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