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Hausdurchsuchung bei IT-Experten – Kein Verfahren gegen Hildebrand

Donnerstag, 5. Januar 2012, 9:44 Uhr, Aktualisiert 19:10 Uhr

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat gegen den entlassenen IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin ein Strafverfahren wegen eines möglichen Verstosses gegen das Bankgeheimnis eingeleitet. Die Kantonspolizei Thurgau führte aufgrund dessen eine Hausdurchsuchung bei ihm durch.

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Der 39-Jährige hatte sich Anfang Woche selbst bei der Zürcher Kantonspolizei gemeldet. Er gab an, er habe einer externen Person Bankdaten im Zusammenhang mit Devisentransaktionen des Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank (SNB), Philipp Hildebrand, und dessen Frau weitergegeben. Daraufhin wurde der im Thurgau wohnhafte Mann umgehend entlassen.

Hausdurchsuchung im Thurgau

Die Thurgauer Kantonspolizei führte am Donnerstag bei ihm zuhause eine Hausdurchsuchung durch. Dies sagte Andy Theler, Mediensprecher der Thurgauer Polizei. Ausserdem wurde der IT-Experte von der Kantonspolizei Thurgau befragt.

Gestützt auf die Aussagen dieses Mannes habe man sich Gedanken gemacht über ein allfälliges Verfahren gegen Hildebrand, schliesse ein solches momentan aber aus, sagte Oberstaatsanwalt Bürgisser.

Hat der IT-Experte das Bankgeheimnis verletzt?

Die auf Wirtschaftsdelikte spezialisierte Zürcher Staatsanwaltschaft III untersucht nun, ob er sich unter anderem der Verletzung des Bankengesetzes schuldig gemacht hat.

Konkret geht es um eine mögliche Verletzung des Art. 47 des Bankengesetzes. Aber auch das Schweizer Strafgesetzbuch könnte zur Anwendung kommen. Denn der 39-Jährige könnte gemäss Art. 143 bis unbefugt in ein Datenverarbeitungssystem eingedrungen sein.

Insider-Handel mit Devisen erlaubt

Im Rahmen der Selbstanzeige des IT-Supporters habe er der Polizei den Hinweis gegeben, dass SNB-Präsident Hildebrand den Insider-Tatbestand (Art. 161 StGB) verletzt haben könnte, wie Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser sagte.

Weil Art. 161 StGB ein Offizialdelikt ist – und demnach keine Anzeige nötig ist – prüften die Zürcher Ankläger auch die Eröffnung eines Verfahrens gegen Hildebrand.

Der Insider-Tatbestand komme in Hildebrands Fall aber nicht zur Anwendung, sagte Oberstaatsanwalt Bürgisser. Der entsprechende Passus im Strafgesetzbuch gelte nämlich nicht bei Dollar-, Euro- und anderen Devisengeschäften. Erfasst würden nur an der Börse oder Vorbörse in der Schweiz getätigte Geschäfte mit Aktien und Wertschriften. Auf ein Strafverfahren gegen Hildebrand wurde demnach verzichtet.

Die «Weltwoche» hatte am Mittwoch kommuniziert, dass der 39-jährige IT-Fachmann einen Strafantrag gegen Hildebrand gestellt hatte.

Ist der IT-Mitarbeiter ein Whistleblower?

Der 39-Jährige, der die Kundendaten des Nationalbank-Präsidenten Philipp Hildebrand an einen Anwalt weitergegeben hatte, musste wissen, dass die Weitergabe der geheimen Daten verboten ist. Dennoch hat er die Devisentransaktionen der Hildebrands der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Ist er damit ein schutzwürdiger Whistleblower oder doch nur ein Rechtsbrecher?

Ist der IT-Experte ein Rechtsbrecher oder ein Held? (10vor10 vom 04.01.12)

Ein Whistleblower ist jemand, der Missstände wie illegales Handeln oder allgemeine Gefahren, von denen er an seinem Arbeitsplatz oder in anderen Zusammenhängen (beispielsweise als Patient bei einer medizinischen Behandlung) erfährt, an die Öffentlichkeit bringt.

«Damit die Tat des IT-Experten als Whistleblower schutzwürdig ist, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein», sagt Jean-Pierre Méan, Präsident Transparency International Schweiz, in «10vor10». Die Organisation setzt sich für die Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Schweiz ein.

Erstens müsse der Whistleblower beim Publikmachen der Missstände im guten Glauben handeln, dass ein Fehlverhalten vorliegt. Sein guter Glaube müsse dabei nachvollziehbar sein, sagt Méan. Und zweitens müsse er die Missstände einer zuständigen Instanz gemeldet haben.

Méan: IT-Experte machte Meldung bei falscher Stelle

Der informierte Anwalt, ein Advokat, welcher der SVP nahestehen soll, zählt laut Méan nicht zu diesen zuständigen Instanzen. Auch nicht SVP-Nationalrat Christoph Blocher, der die Informationen an die damalige Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey weitergegeben habe.

Der IT-Experte hätte die angeblichen Missstände bei einer Compliance-Stelle der Bank Sarasin, bei der Revisionsstelle der Nationalbank oder bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle melden müssen, so Méan weiter.

Hildebrand (keystone)

Wer kaufte die Devisen?

Nicht seine Frau, sondern Hildebrand selbst soll die Devisengeschäfte abgewickelt haben, sagt die «Weltwoche». Die Nationalbank stellt sich weiter hinter ihren Präsidenten und veröffentlicht ein internes Reglement. Darin ist zu lesen: Just die Transaktion, die direkt durch die Ehefrau bei der  Bank Sarasin am 15. August 2011 veranlasst wurde, stufte die Revisionsstelle der Nationalbank PwC als heikel ein. Hier mehr.

FDP-Nationalrat Filippo Leutenegger setzt sich als Politiker dafür ein, dass der Begriff Whistleblower gesetzlich definiert wird. Er kann sich nicht vorstellen, dass der IT-Experte ein Whistleblower ist. «Es geht nicht um die Not eines Mitarbeiters von unhaltbaren Zustände in einer Firma. Da gab es einfach eine Verletzung des Bankkundengeheimnisses», sagt Leutenegger.

Ein skeptisches Fazit zieht auch der Präsident Transparency International Schweiz. «Was stört ist, dass sich der IT-Experte bei einem politisch engagierten Anwalt gemeldet hat.» Denn wenn seine Beweggründe politisch gefärbt seien, schwäche das die Position des IT-Experten als Whistleblower, meint Méan.

Selbstanzeige und fristlose Entlassung

Nachdem sich der IT-Experte am 1. Januar 2012 der Zürcher Polizei gestellt hatte, wurde er von der Bank Sarasin am 3. Januar fristlos entlassen.

Kunz: Hildebrand hat ein Imageproblem

«Herr Hildebrand hat auf jeden Fall international ein Imageproblem», sagte Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht, in der «Rundschau».

Denn ein Nationalbank-Präsident müsse glaubwürdig sein – vor allem wenn er im Ausland sagt: Wir verteidigen den Euro-Kurs von 1,20.

«Wenn er geschwächt wird, durch Kritik, auch unberechtigte, verliert er an Glaubwürdigkeit und man muss damit rechnen, dass Trader auch gegen den Schweizer Franken spekulieren», so Kunz. Hildebrand müsse daher rasch Stärke zeigen, spätestens bis Freitag.

Hildebrand müsse nun Stärke demonstrieren, sagte Professor Peter V. Kunz in der Rundschau (04.01.12)

(sf/sda/godc)

Kommentare aktiv...

J. Sand, Zürich
(juergsand Mann)
Verfasst am: 5.1.2012 19:40

Wer sich jetzt noch mit dem völlig

unwichtigem Thema des Whistleblowers aufhält und... [2]  mehr

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E. Hummel, Glarus
(Garteneden Frau)
Verfasst am: 5.1.2012 18:07

Weltwoche

Wer die Weltwoche liest weiss mehr und ist nicht... [1]  mehr

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W. Starnberger, Therwil
(waltstarn Mann)
Verfasst am: 5.1.2012 17:32

IT-Fachleute

kommen schlussendlich immer an die Daten ran.... mehr

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