Schweiz
Bern erlässt superprovisorische Spitaltarife
Um ab Neujahr Klarheit über die Spitaltarife zu schaffen, hat der Kanton Bern superprovisorische Tarife erlassen. Sie gelten für jene Institutionen, die sich noch nicht auf Tarifverträge einigen konnten.
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Dort wo Tarifverträge bestehen, sollen diese ab Neujahr zur Anwendung kommen, auch wenn sie vom Kanton noch nicht genehmigt seien, schreibt die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) des Kantons Bern in einer Mitteilung.
Am 1. Januar tritt die neue Spitalfinanzierung in Kraft. Die entsprechenden Tarifverträge müssen die Spitäler und die Krankenversicherer zusammen aushandeln und dem Kanton zur Genehmigung vorlegen. Falls sich die Tarifpartner nicht einigen können, muss der Kanton die Tarife festsetzen.
Bisher seien erst wenige Anträge zur Genehmigung von Tarifen oder zur Festsetzung eingegangen, schreibt die GEF weiter. Da die entsprechenden Verfahren mehrere Monate in Anspruch nehmen dürften, hat das Spitalamt sich für die Festsetzung superprovisorischer Tarife entschieden, da sonst die Spitäler ab Neujahr keine Rechnungen mehr ausstellen könnten.
(sda/frua)
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