Schweiz
Zürcher Whistleblowerinnen vor Bundesgericht abgeblitzt
Die beiden Zürcher Whistleblowerinnen Esther Wyler und Margrit Zopfi sind vom Zürcher Obergericht zu Recht verurteilt worden. Dies hat das Bundesgericht entschieden, das die Beschwerden der beiden Frauen abweist.
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- 13.04.11: Zürcher Whistleblowerinnen ziehen vor Bundesgericht
- 14.01.11: Whistleblowerinnen bekommen Geld von Gönner
- 11.01.11: Zürcher Whistleblowerinnen vor Gericht abgeblitzt
- 08.01.11: Zürich ficht Freispruch der Whistleblowerinnen an
- 10.09.10: Prix Courage für Zürcher Whistleblowerinnen
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Wie das oberste Gericht mitteilte, anerkannten Esther Wyler und Margrit Zopfi im Beschwerdeverfahren, dass ihr Verhalten das Amtsgeheimnis verletzte. Ihrer Meinung nach hätten sie aber trotzdem nicht bestraft werden dürfen, weil sie «berechtigte Interessen» wahrgenommen hätten.
Die damaligen Mitarbeiterinnen des Sozialdepartementes hatten 2007 interne Fallakten der «Weltwoche» zugespielt und damit eine breite Debatte über Missbräuche beim Bezug von Sozialhilfe ausgelöst. Sie argumentierten, amtsintern habe niemand die Hinweise auf Missstände zur Kenntnis nehmen wollen. Deshalb hätten sie keine andere Wahl gehabt, als sich an die Medien zu wenden.
Das Bezirksgericht Zürich war 2009 dieser Argumentation gefolgt und hatte die Whistleblowerinnen freigesprochen. Das Obergericht hob jedoch Anfang dieses Jahres den Freispruch auf und verurteilte die beiden Trägerinnen des «Prix Courage»-Publikumspreises 2009 wegen Amtsgeheimnisverletzung zu bedingten Geldstrafen von 20 Tagessätzen zu je 80 Franken.
Bundesgericht folgt Vorinstanz
Die strafrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat nun diesen Schuldspruch bestätigt und die Beschwerde der beiden Frauen abgewiesen. Geprüft wurde nur noch, ob der «Rechtfertigungsgrund der Wahrung berechtigter Interessen» gegeben war.
Dieser setzt unter anderem voraus, dass die Tat zur Erreichung des Ziels notwendig und angemessen ist und den einzig möglichen Weg darstellt, wie es im Urteil der Lausanner Richter heisst.
Diese Voraussetzungen seien im Falle der beiden Whistleblowerinnen nicht erfüllt gewesen. Zwar sei es unter den gegebenen Umständen nachvollziehbar, dass sich die Beschwerdeführerinnen nicht an die Departementsvorsteherin gewandt hätten.
Sie hätten aber vor dem Gang an die Öffentlichkeit externe Stellen ansprechen sollen. Aufgeführt werden etwa die Ombudsstelle, die Sozialbehörde oder die Geschäftsprüfungskommission.
Massnahmen schon vorher eingeleitet
Das Bundesgericht macht zudem geltend, die zuständigen Behörden hätten schon vor dem Gang der beiden Whistleblowerinnen an die Öffentlichkeit verschiedene Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen bei der Sozialhilfe eingeleitet gehabt. Als Angestellte des Sozialdepartementes hätten die Frauen dies gewusst.
Die Beschwerdeführerinnen konnten deshalb laut Bundesgericht nicht in guten Treuen annehmen, das angestrebte Ziel sei nur durch die Preisgabe des Amtsgeheimnisses zu erreichen. Die Verurteilung durch das Obergericht sei deshalb nicht zu beanstanden.
Zopfi und Wyler sprechen von verpasster Chance
Esther Wyler und Margrit Zopfi zeigen sich in einer Stellungnahme enttäuscht über das Bundesgericht. Nicht wegen des Urteils selber. Sondern weil es das Bundesgericht ihrer Meinung nach versäumt hat, «das Whistleblowing zu schützen und Klarheit zu schaffen, unter welchen Voraussetzungen Whistleblower an die Öffentlichkeit treten können».
Nach Ansicht der beiden Frauen fördert das Urteil das Whistleblowing «in keinerlei Weise». Dies sei bedauerlich, da Strafverfolgungsbehörden «in hohem Mass auf Hinweise von Insidern angewiesen sind».
Nun liege es am Gesetzgeber, klare Regeln zu schaffen. Die Nationalräte Filippo Leutenegger (FDP/ZH) und Daniel Jositsch (SP/ZH), welche die Stellungnahme mitunterzeichnet haben, würden im Parlament schon bald einen entsprechenden Vorstoss einreichen.
(sda/vaid)
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O. Blues, Garmisch
)
(oisblues
Verfasst am: 25.12.2011 14:13
...ohne eigene Interessen
alle Kommentatoren hier die von den... mehr
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M. Chang
(u.wxyst )
Verfasst am: 24.12.2011 3:25
Zahlt Esther Wyler den Schaden ?
Das schweizerische Strafgesetzbuch verlangt eine... mehr
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H. M., bern
)
(elisa0307
Verfasst am: 22.12.2011 16:08
Bravo , es reicht mit Spionen !!
Wir haben sonnst schon genug Spione , wo jeder... mehr
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