Schweiz
Atommüll-Entsorgung: Zweite Runde bei der Standortsuche
Die Suche nach Standorten für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle geht in eine neue, zweite Runde. Die sechs von der Nagra vorgeschlagenen Standorte werden nun vertieft untersucht, wie das Bundesamt für Energie mitteilte.
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In einer ersten Etappe hatte die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) als mögliche Tiefenlager-Standorte die Gebiete Jura-Ost (ehemals Bözberg AG), Jura-Südfuss (AG), Nördliche Lägern (AG/ZH), Südranden (SH), Wellenberg (NW) und Zürich Nordost (ZH) vorgeschlagen.
Zahlreiche Stellungnahmen
In dieser ersten, nun abgeschlossenen Phase klärten Sicherheitsbehörden des Bundes die Eignung der vorgeschlagenen Tiefenlager. Die Ergebnisse wurden in eine breite Vernehmlassung geschickt. Insgesamt wurden diesbezüglich 3700 Stellungnahmen aus der Schweiz sowie Deutschland, Österreich und Frankreich eingereicht. Sie führten zu Teil-Überarbeitungen des Ergebnisberichts.
Der Bundesrat hat nun den Ergebnisbericht zur Etappe 1 gut geheissen und die sechs vorgeschlagenen Standortgebiete in den Sachplan geologische Tiefenlager aufgenommen. Er beauftragte das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, die Etappe 2 der Standortsuche zu starten. Diese dauert vier Jahre.
Der Entscheid dürfte an den sechs Standorten kaum auf grosse Freude stossen. Schon gar nicht im Kanton Nidwalden. Dort hatte die Bevölkerung in Volksabstimmungen bereits Nein gesagt zu einem Tiefenlager im Wellenberg. Darauf angesprochen, sagte Bundesrätin Leuthard heute vor den Medien in Bern, man könne deswegen nicht Region vom weiteren Verfahren ausschliessen. "Alle geeigneten Standorte haben auch eine Bürgerpflicht ergebnisoffen mitzuwirken."
Vertiefte Untersuchung der Standortgebiete
Die vorgeschlagenen Standorte werden dabei sicherheitstechnisch vertieft untersucht. Für alle Standortregionen wird eine Kantons-übergreifende Wirkungsstudie über die möglichen Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt durchgeführt.
190 Schweizer und 13 deutsche Gemeinden wirken in der so genannten regionalen Partizipation mit. Dabei werden unter anderem Vorschläge für die Energiestrategie und Steuerpolitik (Ökologische Steuerreform) und zur Gestaltung der Oberflächenstruktur sowie zur nachhaltigen Entwicklung der Standortgebiete erarbeitet.
Bundesrat muss Rahmenbewilligung erteilen
Im Verlauf der Etappe 2 muss die Nagra die Standorte auf mindestens zwei pro Abfallkategorie (schwach- und mittelradioaktive respektive hochradioaktive Abfälle) eingrenzen. Die definitive Standortwahl erfolgt in der Etappe 3, in der das Rahmenbewilligungsverfahren eingeleitet wird. Die Rahmenbewilligung wird vom Bundesrat erteilt. Sie muss vom Parlament genehmigt werden und untersteht dem fakultativen Referendum.
Gemäss den neuen gesetzlichen Bestimmungen übernimmt die vom Eidg. Nuklearinspektorat eingesetzte Expertengruppe geologische Tiefenlager ab 2012 die Aufgaben der bisherigen Kommission Nukleare Entsorgung. Letztere wird aufgelöst.
Ob- und Nidwalden kündigen Widerstand an
Die Reaktionen auf die Ankündigung des Bundesamtes für Energie fielen erwartungsgemäss unterschiedlich aus. Die Kantonsregierungen von Ob- und Nidwalden zeigten sich enttäuscht über den Entscheid. Sie wollen alles daran setzen, dass der Standort Wellenberg in der dritten Etappe der Abklärungen nicht mehr weiterverfolgt wird.
Offener zeigt sich die Aargauer Regierung. Sie will zwar «grundsätzlich» kein geologisches Tiefenlager im Aargau, zeigt sich aber gewillt, «weiterhin konstruktiv mitzuarbeiten».
(sda/muei)






