Vermischtes
Alkohol kaufen im Internet ist «kinderleicht»
Die Eidgenössische Alkoholverwaltung hat im Frühjahr 2011 Alkohol-Testkäufe im Internet durchführen lassen. 34 von 82 Bestellungen alkoholhaltiger Getränke konnten dabei problemlos von der minderjährigen Test-Kundschaft in Empfang genommen werden.
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Das entspricht einem Anteil von 41,5 Prozent «erfolgreicher» Bestellungen, wie die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) in der jüngsten Ausgabe ihres Magazins «Alkohol und Politik» schreibt. Die übrigen 48 Versuche (58,5 Prozent) blieben erfolglos.
Pöstler passen besser auf
Untersucht wurden 41 direkte Lieferungen von Händlern und 41 Zustellungen durch die Post. Gaben die Händler die Ware direkt bei den Kunden ab, kamen die minderjährigen Testkäufer in 25 Fällen (rund 61 Prozent) zu der Ware. Bei Lieferungen durch die Post war das nur bei 9 Bestellungen (rund 22 Prozent) der Fall.
Die EAV vergleicht die Testresultate mit denjenigen von Verkaufsstellen, die schon seit längerem durchgeführt werden: Landesweit lag die Rate 2010 bei Alkoholverkäufen an Minderjährige bei durchschnittlich 26,8 Prozent. Zu Beginn der Alkohol-Testkäufe vor elf Jahren hatte die Rate noch mehr als 80 Prozent betragen.
Fragen Verkäufer jugendliche Testkäufer nach ihrem Alter, müssen diese wahrheitsgemäss Auskunft geben. Bei 39 der 48 «erfolglosen» Online-Bestellungen konnten sich Tester wegen des erforderlichen Mindestalters nicht mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklären. Dies wäre jedoch Voraussetzung für eine Lieferung gewesen.
Online-Verkaufsstellen sensibilisieren
Laut EAV stellt sich aber die Frage, ob minderjährige Jugendliche in der Realität durch allgemeine Geschäftsbedingungen von einem Kauf abhalten lassen. Sie plant deshalb, die Online-Verkaufsstellen und Lieferanten für die Einhaltung der Jugendschutz-Bestimmungen zu sensibilisieren.
Alkohol-Testkäufe in Geschäften haben laut EAV dazu geführt, dass die gesetzlichen Vorschriften zum Verkauf von alkoholhaltigen Getränken besser eingehalten werden.

Ja zu Alkohol-Testkauf
Alkohol- und Tabaktestkäufe durch Jugendliche werden im Kanton Zürich legalisiert. Die vom Kantonsrat Ende Juni beschlossene Änderung des Gesundheitsgesetzes wird auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Hier mehr:
In der Schweiz dürfen Spirituosen und Alcopops nicht an unter 18-Jährige verkauft werden; Wein und Bier nicht an unter 16-Jährige.
(sda/godc)
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T. Duran, New York
)
(Openyoureyes
Verfasst am: 20.11.2011 10:39
Unsere "Erwachsenen" sind die wahren Kinder
Zumindest von ihrem heile Welt Weltbild. Wie naiv... mehr
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H. anni, zürich
)
(shadow_queen
Verfasst am: 19.11.2011 21:41
Und was lernen die minderjährigen
mit diesem Bericht? Unbedingt nächstes Mal die... mehr
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