Schweiz
Kritisierter Connyland-Staatsanwalt: Ein juristischer Laie
Der Kreuzlinger Staatsanwalt, der wegen Befangenheit in der Kritik steht, ist ausgebildeter Polizist, wie Recherchen von «10vor10» zeigen. Damit ist er kein Einzelfall: Im Kanton Thurgau sind 17 Prozent aller Staatsanwälte keine gelernten Juristen.
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Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch kritisiert diese Praxis scharf: «Das ist, wie wenn ein Krankenpfleger als Arzt arbeiten würde.»
Historisch gewachsene Aufgabenteilung
Gemäss dem Thurgauer Generalstaatsanwalt Hans-Ruedi Graf sind im Kanton Thurgau sechs Nicht-Juristen als Staatsanwälte angestellt. Dabei handelt es sich um vier Polizisten, einen Fahrlehrer und einen gelernten Elektriker.
Die mangelnde juristische Kenntnis ist historisch bedingt. Bis Ende 2010 hatte der Kanton Thurgau die Strafuntersuchung aufgeteilt: Nicht-Juristen führten nur die Strafuntersuchung – kam es zu einer Anklage vor Gericht, übergaben sie den Fall den studierten Kollegen.
Fehlende Jura-Kenntnisse in Kauf genommen
Die neue Strafprozessordnung des Bundes, die seit anfangs Jahr gilt, sieht aber vor, dass ein und dieselbe Person die Strafuntersuchung führt, Anklage erhebt und auch vor Gericht vertritt. Gemäss Peter Goldschmid, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Straf- und Strafprozessrecht beim Bundesamt für Justiz, soll das Verfahren vereinfacht und schneller geführt werden.
Dass in den Kantonen Thurgau, Aargau und Luzern damit auch juristische Laien Anklagen vor Gericht vertreten, hätten Bundesrat und Gesetzgeber in Kauf genommen. Man habe das nicht als Problem gesehen.
Thurgauer Oberstaatsanwaltschaft reagiert
Um den Anschein der Befangenheit von der Thurgauer Justiz zu nehmen, hat Oberstaatsanwalt Andreas Zuber den mit den Ermittlungen betrauten Staatsanwalt vollumfänglich vom Fall entbunden.
Zwar sei Patrick Müller in der Tat persönlich mit dem Connyland-Marketingchef bekannt, die Annahme der Befangenheit halte jedoch grundsätzlich keiner objektiven Beurteilung stand. Man wolle lediglich jedes Verdachtsmoment ausräumen.
Stellungnahme von Staatsanwalt Müller
Ich war mit Gästen aus dem Ausland, auf deren Wunsch hin, in meiner Freizeit unangemeldet und als normaler Besucher im Conny Land. Meine Gäste und ich habe wie jeder anderer Besucher für den Eintritt in den Freizeitpark bezahlt.
Auf Nachfragen hin wurde uns von einem Mitarbeiter der Zutritt zur Winterhalle gestattet. Die Besucher durften dort Fotos machen wie übrigens auch Journalisten und auch andere Besucher, denen auf Nachfrage hin der Zutritt gestattet wurde.
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S. Borell, Genf
)
(Vidocq
Verfasst am: 19.11.2011 21:24
In was für einem "Staat" leben wir eigentlich!
Die Schweiz ist einer der Hauptumschlagsplätze... mehr
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U. U., Zentralschweiz
)
(newmexico
Verfasst am: 19.11.2011 11:11
"Experten" ohne Fehl und Tadel ?
Heerscharen von sog Fachexperten und .... mehr
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H. Frei
Verfasst am: 19.11.2011 9:33
Conyland
Den gequälten Delfinen nützt das nicht's, wenn... mehr
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