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Connyland: Oberstaatsanwalt macht Tabula rasa

Freitag, 18. November 2011, 8:56 Uhr, Aktualisiert 11:01 Uhr

Um die Thurgauer Justiz von jedem Verdacht der Befangenheit zu entlasten, macht Oberstaatsanwalt Andreas Zuber nun reinen Tisch. Der im Fall der toten Delfine im Freizeitpark Connyland eingesetzte Staatsanwalt Patrick Müller wird vollumfänglich zurückgezogen. Eigentlich ohne wirklichen Grund, wie Zuber findet.

Bild Spiegelung einer Delfin-Silhouette im grünlichen Wasser.
Kein Justizsumpf. Im Fall «Tote Delfine im Freizeitpark Connyland» zieht Oberstaatsanwalt Andreas Zuber die Notbremse. keystone

Die Untersuchung der Todesursache der beiden Delfine im Thurgauer Freizeitpark Connyland hat Staatsanwalt Patrick Müller bereits abgegeben. Weil er Präsident des Handballclubs Kreuzlingen und Connyland dessen Sponsor ist.

Nachdem «10vor10» die Thurgauer Staatsanwaltschaft am Donnerstagabend mit weiteren Fakten und Expertenmeinungen zum Fall konfrontierte, hat Oberstaatsanwalt Andreas Zuber nun abermals reagiert.

In einer Mitteilung schreibt Müllers direkter Vorgesetzer, er habe sich in Absprache mit Generalstaatsanwalt Hansruedi Graf entschieden, «...die Strafuntersuchung betreffend die Drohung gegen die verantwortlichen Personen des Connylands ebenfalls einem anderen Staatsanwalt zu übertragen.»

Ausräumen, was gar nicht da ist

Diese Vorgehensweise begründen Zuber und sein Chef mit ihrem Willen, «jeden Anschein der Befangenheit vollends auszuräumen», wie Zuber schreibt.

Im gleichen Communiqué betont Zuber jedoch, dass die Annahme der Befangenheit Müllers grundsätzlich keiner objektiven Beurteilung standhalte.

«Ungeachtet dessen lag unseres Erachtens betreffend die Einstellungsverfügung vom 11. November 2011 keine Befangenheit vor.»
Andreas Zuber, Oberstaatsanwalt des Kantons Thurgau

Wiederaufnahme von Müllers Fall?

Der mit dem Connyland-Besitzer bekannte Staatsanwalt geriet ursprünglich im Zusammenhang mit einer Klage wegen Tierquälerei aus dem Jahr 2010 ins Visier der Kritiker.

Zu diesem Fall schreibt Zuber in seinem «10vor10» exklusiv vorliegenden Communiqué: «Wir werden die Verfahrensakten einem bei der Generalstaatsanwaltschaft tätigen Staatsanwalt zur Prüfung einer allfälligen Wiederaufnahme des Verfahrens unterbreiten.»

Es werde dann Aufgabe dieses Staatsanwaltes sein, die Anzeigeerstatterin dazu aufzufordern, neue Beweise einzureichen, die eine Wiederaufnahme rechtfertigen. Wer für Müllers Job in Frage kommt, wird im Communiqué des Oberstaatsanwalts nicht erwähnt.

Portrait von Sonya Hasler. (sf)

Delfintod - Was taugt der Tierschutz?

Tierschützer fordern nach dem Tod der beiden Delfine im Freizeitpark Connyland die sofortige Schliessung des Delfinariums und ein Importverbot der Meeressäuger. Zwei tote Exoten in Ehren, aber: Wie steht es eigentlich um das Wohl von Millionen von Tieren auf Schweizer Bauernhöfen? Wo gibt es Probleme?

Mehr dazu heute Abend in der «Arena». 22.20 Uhr SF1.

 

 

(sf/from)

Kommentare aktiv...

J. Meier

Verfasst am: 18.11.2011 12:40

Meiner Ansicht nach ist der Fall klar

Gemäss Aussage von Ocean Care (was übrigens... mehr

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B. Gurzeler, Winterthur
(B.Gurzeler Mann)
Verfasst am: 18.11.2011 9:39

Befangenheit ?

Wenn der Oberstaatsanwalt Zuber findet der... mehr

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E. naudé, zürich
(elize Frau)
Verfasst am: 18.11.2011 9:29

neue Beweise einzureichen, die eine Wiederaufnahme rechtfertigen...

wieso neue wenn man anscheinend noch nicht mal... mehr

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