Schweiz
Connyland-Entscheid: Tierschützer legen Beschwerde ein
Die Tierschutzorganisation «OceanCare» will, dass das Strafverfahren wegen Tierquälerei im Freizeitpark Connyland wieder aufgerollt wird. «OceanCare» wirft dem zuständigen Staatsanwalt Patrick Müller Befangenheit vor. Auch Rechtsexperten sind sich einig, dass das Verfahren neu geführt werden muss.
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Vergangenes Jahr hatte die Organisation «OceanCare» wegen tierschutzwidriger Zustände Strafanzeige gegen das Connyland eingereicht. Der Kreuzlinger Staatsanwalt Müller stellte das Verfahren letzte Woche jedoch wieder ein und widerlegte sämtliche Vorwürfe.
Brisante Recherchen von «10vor10» deckten gestern auf, dass die Unbefangenheit von Staatsanwalt Müller fraglich ist. Einerseits ist Müller Präsident des Handball Sportclubs Kreuzlingen. Und dieser Handballklub wird wiederum unter anderem vom Connyland gesponsert.
Anderseits sind Müller und die Connyland-Betreiber Roby Gasser oder Erich Brandenberger per Du. «10vor10» liegt ein E-Mail vor, dass der Staatsanwalt während des Strafverfahrens an Connyland-Leiter Gasser geschrieben hat. Darin gibt Müller dem Connyland-Betreiber juristischen Rat. Ein klarer Verstoss gegen die Unabhängigkeit, meinen Experten.
«OceanCare» legt Beschwerde ein
Für «Ocean Care» ist klar, dass die Strafanzeige von Staatsanwalt Müller nicht objektiv untersucht wurde. «Seit den Recherchen von '10vor10' liegt es auf der Hand, dass der Staat nicht in alle Richtungen ermittelt hat», sagt «OceanCare»-Präsidentin Sigrid Lüber gegenüber «tagesschau.sf.tv». In den nächsten Tagen legt «OceanCare» Beschwerde gegen den Entscheid ein. Die Parteien haben 10 Tage Zeit, um die Einstellungsverfügung am Obergericht anzufechten.
Weiterer Fall zum Connyland
Der Freizeitpark Connyland im thurgauischen Lipperswil beschäftigt auch wegen des Todes von zwei Delfinen die Justiz. Heute wurde bekannt, dass Staatsanwalt Patrick Müller nicht mehr im Fall der beiden im Connyland gestorbenen Delfine ermitteln darf. Er wurde vom Fall entbunden. Lesen Sie hier mehr.
Auch Rechtsexperten sind sich einig, dass Staatsanwalt Müller befangen war. «Das gezeigte Mail in ‚10vor10‘ hat es in sich», sagte Benjamin Schindler, Rechtsprofessor an der Universität St. Gallen und Experte im Bereich «Befangenheit der Verwaltung». «Hier hat der Staatsanwalt seine Rolle klar missverstanden.» Müller gebärde sich wie ein Anwalt vom Connyland, obwohl er als Staatsanwalt amtet. «In diesem Fall ist eine klare Befangenheit gegeben», so Schindler weiter.
Verletzung von Ausstandsvorschriften?
Für den Zürcher Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch ist Staatsanwalt Müller sowohl aufgrund des juristischen Rats als auch des akzeptierten Sponsorings nicht unabhängig. «Müller hätte wegen Befangenheit in den Ausstand treten müssen», sagte Jositsch zu «tagesschau.sf.tv». Weil Müller das nicht gemacht habe, sei das geführte Verfahren nichtig.
«Der Ball liegt jetzt bei der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Thurgau, sie muss nun das Strafverfahren neu aufrollen und die Vorwürfe von 'OceanCare' nochmals prüfen», so Jositsch.
Generalstaatsanwaltschaft schweigt
Zu den Einschätzungen der Rechtsexperten wollte der Thurgauer Justizdirektor Claudius Graf-Schelling keine Stellung nehmen. «Wir mischen uns nicht in einzelne Verfahren ein», sagte Graf-Schelling. Er wolle die Unabhängigkeit der Strafverfolgung garantieren. «Ich hüte mich vor Kompetenzüberschreitungen.»
Die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Thurgau war heute für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Andreas Zuber, Oberstaatsanwalt von Kreuzlingen, betonte jedoch gestern in «10vor10», dass es interne Abklärungen zum Fall geben wird. «Wir werden das kritisch untersuchen und wenn nötig Massnahmen ergreifen.»
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J. Meier
Verfasst am: 18.11.2011 12:50
Ein Verfahren gegen Staatsanwalt Müller
Ich bin kein Fanatischer Tierschützer. Aber was... mehr
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P. Weiss
(WeissClub )
Verfasst am: 18.11.2011 10:38
Dicht machen
Conny Land hat schon mehr als einmal gezeigt das... mehr
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P. D., Esslingen am Neckar
)
(Peterle
Verfasst am: 17.11.2011 19:07
Riecht
irgendwie nach Vetternwirtschaft.
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