Vermischtes
Connyland: Staatsanwalt befangen?
Der Freizeitpark Connyland im thurgauischen Lipperswil ist wegen des Todes von zwei Delfinen in den Schlagzeilen. Jetzt gibt es auch Kritik an einem Thurgauer Staatsanwalt, der sich schon früher mit dem Connyland befasst hat, wie die Sendung «10vor10» berichtet.
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2010 hatten OceanCare und die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) wegen tierschutzwidriger Zustände Strafanzeige gegen die Betreiber des Connyland eingereicht. Diese wurde vergangene Woche von der Thurgauer Staatsanwaltschaft eingestellt, da die Untersuchung ergeben hat, dass die Anschuldigungen haltlos sind.
Nun haben Recherchen von «10v10» ergeben, dass der zuständige Staatsanwalt Patrick Müller Präsident des Handball Sportclubs Kreuzlingen ist. Und dieser Handballklub wiederum wird unter anderem vom Connyland gesponsert. Auf der Internetseite des Klubs wird die Conny Land AG Freizeitpark als einer der Spezial-Sponsoren aufgeführt.
Ausstand bei Anschein der Befangenheit
Zudem liegt «10v10» eine E-Mail vor, die der Staatsanwalt an Roby Gasser geschrieben hat. Aus der Mail vom 22. Juli 2011 geht hervor, dass die beiden per Du sind und dass Müller Gasser einen juristischen Rat erteilt. Müller will abklären, ob man den Tierschutzorganisationen gerichtlich verbieten könne, sie als Tierquäler zu bezeichnen. Prompt hat das Bezirksgericht Kreuzlingen im August 2011 entschieden, dass das Connyland nicht mehr als Tierquäler bezeichnet werden darf.
Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch sagt gegenüber «10v10»: «Es ist schockierend, dass die sich so nahe kennen. Dass sie sich juristische Tipps geben, während noch ein Verfahren läuft. Das geht eindeutig nicht.»
Patrick Müller ist auch bei aktuellen Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Connyland involviert. Er untersucht eine Anzeige betreffend Morddrohungen gegen das Connyland.
Oberstaatsanwalt weist Vorwurf zurück
Der zuständige Staatsanwalt wollte zu den Vorwürfen keine Stellung nehmen. Der Oberstaatsanwalt von Kreuzlingen, Andreas Zuber, weist die Vorwürfe von OceanCare zurück. Ausstandsgründe im Sinne der Strafprozessordnung seien keine vorgelegen, sagt er auf Anfrage von «10vor10». Das E-Mail hingegen nimmt er sehr ernst. Er willl dem intern nachgehen und wenn nötig Massnahmen ergreifen.
Zudem räumt Zuber ein, dass der Anschein der Befangenheit zwar entstehen könnte. Allerdings: «Das Connyland ist jedoch einer von sehr vielen kleineren Sponsoren, wie sie bei grösseren Vereinen vorkommen. Daraus lässt sich indes keine Befangenheit ableiten», so Oberstaatsanwalt Zuber.
Am Sonntag war im Connyland zum zweiten Mal innert nur weniger Tage ein Delfin gestorben. Laut einem Tierarzt könnten beide Delfine vergiftet worden sein. Die Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung eröffnet.
(sf/engbh/coro)
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K. Boris, Frauenfeld
)
(zombie1969
Verfasst am: 17.11.2011 13:38
Da bekommt
die neue Präsidentin der unbrauchbaren... mehr
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R. KURZ, SCHWARZENBURG / BE
)
(Khamov
Verfasst am: 17.11.2011 9:04
Free Willy's ?
GEfangene Delfine & BEfangene Staatsanwälte... mehr
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U. Hagmann, Zürich
)
(U.Hagmann
Verfasst am: 16.11.2011 21:47
Freude; Lächeln der Delfine ...
sei auch da, wenn sie leiden, haben mir welche... mehr
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