Schweiz
Nationalratskommission will Streumunition nicht verbieten
Der Nationalrat soll ein Verbot von Streumunition ablehnen. Die Sicherheitspolitische Kommission (SIK) des Nationalrats empfiehlt mit 13 gegen 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den entsprechenden internationalen Vertrag nicht zu ratifizieren.
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Die bürgerliche Mehrheit der SIK widerspricht damit dem Ständerat, der die Ratifikation des Übereinkommens in der Herbstsession mit 27 zu 0 Stimmen beschlossen hatte. Das Abkommen legt ein umfassendes Verbot der Verwendung, Entwicklung und Produktion, des Erwerbs und Transfers sowie der Lagerung von Streumunition fest.
Die kleine Kammer ist der Meinung, dass die Schweiz zusammen mit anderen Ländern mit gutem Beispiel vorangehen soll, damit diese Munition auf der ganzen Welt geächtet wird. Denn Streumunition führe insbesondere unter der Zivilbevölkerung zu schweren Verlusten und führe wegen der hohen Blindgänger-Rate dazu, dass ganze Landstriche während Jahren nicht mehr genutzt werden könnten.
Für Kommissionsmitglied Evi Allemann ist der SIK-Entscheid unverständlich: «Es ist unglaublich, dass die Kommissionsmehrheit eine weltweit geächtete Munition nicht verbieten will.»
Konsequenzen für Armee nicht berücksichtigt
Nach Ansicht der SIK des Nationalrats hat der Ständerat bei seinem Entscheid die Konsequenzen für die Schweizer Armee zu wenig berücksichtigt. Durch ein Verbot der Streumunition werde die Verteidigungsfähigkeit der Schweizer Armee zu stark geschwächt, begründet die SIK ihren Entscheid in einem Communiqué.
Dieses Argument lässt Allemann nicht gelten: «Das sind Fantasien aus dem Geschichtsbuch. Wir leben heute im 21. Jahrhundert, da sind ganz andere Bedrohungszenarien relevant.» Allemann hofft nun darauf, dass das Parlament dem Ständerat und dem Bundesrat folgen wird. Diese hatten sich für ein Verbot von Streumunition ausgesprochen.
Die Schweizer Armee besitzt rund 200'000 sogenannte Kanistergeschosse, die unter das Verbot fallen würden. Sie wurden in den 80er- und 90er-Jahren beschafft und erreichen in den nächsten 10 bis 15 Jahren zu grossen Teilen das Ende ihrer Nutzungsdauer.
Ratifiziert die Schweiz das Übereinkommen gegen Streumunition, muss sie diese Munition für 25 bis 35 Millionen Franken zerstören. Die Armee dürfte nur noch Streumunition einsetzen, deren einzelne Streugeschosse sich nach gewisser Zeit selber zerstören. Die Armee verfügt zurzeit nicht über solche Munition.
Einsatz nur in der Schweiz
Nach Ansicht der nationalrätlichen SIK würde deshalb die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz durch ein Verbot «übermässig geschwächt». Zudem werde die internationale Gemeinschaft durch den Kanistergeschosse der Schweizer Armee keinesfalls gefährdet, denn die Schweizer Armee setze die Streumunition nur im Verteidigungsfall und nur auf Schweizer Hoheitsgebiet ein.
Grossmächte unter Druck setzen
Für die linke Kommissionsminderheit steht ein solcher Einsatz sowieso nicht zur Debatte. Die dicht besiedelte Schweiz könne sich den Einsatz von Streumunition gar nicht erlauben, begründet die Minderheit ihre Position. Die eigene Bevölkerung würde zu stark gefährdet. Die Vernichtung dieser Munition sei auch vertretbar, weil keine Bedrohung auszumachen sei.
Bislang haben über 60 Länder das Abkommen ratifiziert. Länder wie die USA, Russland, China, Indien und Israel, die solche Munition immer wieder in Kriegen einsetzen, wollten das Abkommen bislang nicht unterzeichnen.
Die Mehrheit der nationalrätlichen SIK sieht darin ein weiteres Argument, den Vertrag nicht zu ratifizieren. Die Minderheit findet derweil wie der Ständerat, dass diese Länder immer mehr unter Druck geraten, je mehr Länder dem Vertrag beitreten. Nur so könne das folgenschwere humanitäre Problem gelöst werden.
(sf/coro/muei)
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B. Zbinden, Muttenz
)
(lilibet
Verfasst am: 19.10.2011 14:20
Lesen,Denken dann kommentieren!!!!!!!
Die SIK hat 35 Mitgliedr davon 6 oder 7 von der... [1] mehr
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C. STAUB, POST-MORTEM-CH
)
(ZENSUR-OPFER
Verfasst am: 19.10.2011 13:45
@U. Roesli, Zuerich - Es wäre vor den Wahlen doch noch ganz interessant...
…zu wissen, wer denn in dieser die... mehr
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C. STAUB, POST-MORTEM-CH
)
(ZENSUR-OPFER
Verfasst am: 19.10.2011 13:01
KURZE STAATS-BÜRGERLICHE NACH-HILFE ZU DEN SIK‘s :
Die SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMMISSIONEN sind... mehr
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