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Schweiz

Velo-Vignette adé!

Mittwoch, 12. Oktober 2011, 17:37 Uhr

Ab nächstem Jahr müssen Velos nicht mehr mit einer Vignette ausgestattet sein. Der Bundesrat hat die nötigen Verordnungsänderungen beschlossen und die neuen Regeln auf Anfang nächsten Jahres in Kraft gesetzt.

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Das Parlament hatte vor einem Jahr mit einer Änderung des Strassenverkehrsgesetzes beschlossen, die obligatorische Haftpflichtversicherung für Radfahrer und Radfahrerinnen abzuschaffen.

Für Schäden, die Velofahrerinnen und -fahrer verursachen, müssen künftig deren Haftpflichtversicherungen – oder eben sie selbst aufkommen. Abgeschafft wird die Vignette auch für Motorfahrzeuge, die betreffend Haftpflicht und Versicherung den Fahrrädern gleichgestellt waren.

Das betrifft E-Bikes mit Tret-Unterstützung bis 25 km/h, Motorhandwagen, bestimmte motorisierte Einachser oder Elektro-Rollstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h. Für Motorfahrräder und E-Bikes mit einer Tret-Unterstützung über 25 km/h wird die obligatorische Haftpflichtversicherung dagegen beibehalten.

Informationskampagne und Garantiefonds

Der Bundesrat geht von einer problemlosen Umstellung aus. Die grosse Mehrheit der in der Schweiz wohnenden Personen verfüge über eine private Haftpflichtversicherung, schreibt das Verkehrsdepartement (UVEK).

Um jene Velofahrer, die privat nicht haftpflichtversichert sind, auf die drohende Deckungslücke hinzuweisen, wird das Bundesamt für Strassen (ASTRA) eine Informationskampagne durchführen.

Bedenken, dass nach der Vignetten-Abschaffung etwa zehn Prozent der Bevölkerung ohne Versicherungsschutz dastehen, trug das Parlament mit dem nationalen Garantiefonds Rechnung.

Dieser soll auch Schäden von Unfallverursachern decken, die wegen Fahrerflucht nicht ermittelt werden oder die über keine Haftpflichtversicherung verfügen.

(sda/falt)