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Schwyzer Justizstreit eskaliert – Staatsanwalt entmachtet

Dienstag, 21. Juni 2011, 17:49 Uhr, Aktualisiert 20:55 Uhr

Im Schwyzer Justizwesen tobt seit Jahren ein heftiger Konflikt, seit heute mit personellen Konsequenzen. Der Schwyzer Regierungsrat hat den leitenden Staatsanwalt Georg Boller von seinen Führungsaufgabe entbunden. Er reagiert damit auf einen Konflikt zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Kantonsgericht.

Schwyzer Justiz-Schlamassel («Schweiz aktuell», 21.06.2011)

Der Konflikt zwischen Staatsanwaltschaft und Kantonsgericht ist nicht neu. 2009 stellte eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) fest, dass es zwischen den beiden Behörden Spannungen gebe und diese nicht genügend Verständnis für ihre unterschiedlichen Aufgaben hätten.

Das Kantonsgericht warf dem leitenden Staatsanwalt kürzlich vor, eine Untersuchung gegen einen Einsatz der Sonderheit «Luchs» der Luzerner Polizei vom Juni 2005 zu verschleppen. Dies berichtete die «Neue Schwyzer Zeitung». Der Angeschuldigte wies dies zurück.

Beide Beteiligten mit Vorwürfen belastet

Aber auch gegen Kantonsgerichtspräsident Martin Ziegler gibt es happige Vorwürfe. Offenbar soll durch eine Intervention von Ziegler die Herausgabe der Handy-Daten im Tötungsfall «Lucie» um mehrere Tage verzögert worden sein. Für diese Vorwürfe ist jedoch nicht die Regierung, sondern der Kantonsrat zuständig.

Der Regierungsrat nahm nun wegen der an die Staatsanwaltschaft gerichteten Vorwürfe eine politische Lagebeurteilung vor. Als Aufsichtsbehörde wolle er die Glaubwürdigkeit der Untersuchungsbehörde bewahren und das Vertrauen in sie stärken, begründete er die getroffenen Massnahmen.

Fall «Lucie»

Das 16-jährige Aupair Lucie wurde am Abend des 4. März 2009 von einem 27-jährigen Gewalttäter in seine Wohnung in Rieden bei Baden gelockt. Unter dem Vorwand, er wolle von ihr Modefotos machen. In der Wohnung tötete der Mann das Mädchen brutal. Erst Tage später fand die Polizei die Leiche des vermissten Mädchens. Darauf stellte sich der Mann der Polizei. Mehr dazu lesen Sie hier.

Keine voreiligen Beschlüsse

In einem ersten Schritt will der Regierungsrat gemäss Mitteilung eine Auslegeordnung vornehmen und dabei auch die Gerichte anhören. Danach wird er eine fachkundige und verwaltungsexterne Instanz mit einer Untersuchung beauftragen.

Voreilige Beschlüsse will der Regierungsrat vermeiden. Er wird über die weiteren Schritte deshalb erst dann entschieden, wenn die Ergebnisse der Untersuchung vorliegen.

Dennoch entband der Regierungsrat als «vorläufige Massnahme» den leitenden Staatsanwalt von seinen Führungsaufgaben. Dies solle zur «Beruhigung der Lage» beitragen und eine «unbefangene Untersuchung» erleichtern. 

(sda/rucf)

Kommentare aktiv...

R. Meier

Verfasst am: 22.6.2011 14:14

Was für ein Artikel - wo ist das

Problem ? Warum stellt sich das Problem in SZ und... mehr

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F. Frei, Buriram
(thaifritz Mann)
Verfasst am: 22.6.2011 9:36

Wie immer: Die Grossmutter wird verheizt...

und der Wolf sitzt weiter gemütlich - und... mehr

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