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SBB geht im Plakatstreit vor Bundesgericht

Montag, 23. Mai 2011, 19:39 Uhr

Die SBB wehrt sich gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, mit dem sie zum Aufhängen eines israelkritischen Plakats im Zürcher Hauptbahnhof verpflichtet wurde. Die Bundesbahnen ziehen den Entscheid der Berner Richter weiter ans Bundesgericht.

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Das umstrittene Plakat war im März 2009 im Auftrag eines Mitglieds der Aktion Palästina-Solidarität zunächst an mehreren Stellen des Hauptbahnhofs ausgehängt worden. Nach drei Tagen veranlasste die SBB die Entfernung, nachdem sie auf den politischen Inhalt aufmerksam gemacht worden war.

Eingriff in unternehmerische Verantwortung

Das Plakat richtet sich gegen die Siedlungspolitik Israels und enthält den Satz «Israel: mit Gewalt errichtet auf dem Boden der Palästinenser» und den Aufruf «Unrecht verlangt Widerstand!».

Das Bundesverwaltungsgericht verpflichtete die SBB vor einem Monat auf Beschwerde der Initiantin, den Plakataushang zu bewilligen.

Die SBB erachtet sie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aber als Eingriff in ihre unternehmerische Verantwortung, ihre Kunden vor heiklen oder verletzenden Plakatinhalten schützen zu können.

Einzelfallprüfung

Umfragen und Reaktionen hätten gezeigt, dass Kunden politischen Plakaten kritisch begegnen würden. Die SBB müsse die Freiheit haben, aufgrund ihres internen Reglements geschmacklose, moralisch verwerfliche oder aussenpolitisch heikle Werbung verbieten zu dürfen.

Eine Prüfung im Einzelfall sei jedoch schwierig. Mit dem Weiterzug solle auch Rechtssicherheit für künftige Fälle geschaffen werden.

In ihrem Entscheid waren die Berner Richter zum Schluss gekommen, dass die SBB die Meinungsfreiheit verletzt habe. Die Bundesbahnen seien bei der Nutzung der Bahnhofswände an die Einhaltung der Grundrechte gebunden.

Das generelle Verbot der SBB für Werbung zu aussenpolitisch brisanten Themen gehe zu weit. Das fragliche Plakat gefährde weder die öffentlichen Sicherheit noch die ordnungsgemässe Abwicklung des Bahnverkehrs.

(sda/hurg)

Kommentare aktiv...

T. Duran, New York
(Openyoureyes Mann)
Verfasst am: 24.5.2011 8:26

Das darf, aber Atheisten dürfen nicht?

In was für einer verdrehten Welt leben wir... mehr

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P. D., Esslingen am Neckar
(Peterle Mann)
Verfasst am: 24.5.2011 7:47

" vor heiklen oder verletzenden Plakatinhalten "

Wie sieht es denn da mit Tabakwerbung (... mehr

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R. Reinhard, Basel
(Penner Mann)
Verfasst am: 23.5.2011 23:57

Politischer Inhalt? Welcher denn?

«Nach drei Tagen veranlasste die SBB die... mehr

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