Schweiz
«Pixel-Krieg» geht weiter – Google geht vor Bundesgericht
Google akzeptiert die Niederlage vor Bundesverwaltungsgericht in Sachen Street View nicht. Der Internetkonzern hat deshalb beim Bundesgericht Rekurs eingereicht. Damit geht der Rechtstreit um den Schutz der Privatsphäre in eine neue Runde. Datenschützer Hanspeter Thür begrüsste den Entscheid das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen.
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Vor gut einem Monat hatte das Bundesverwaltungsgericht fast alle Forderungen des Datenschutzbeauftragen Hanspeter Thür zur Verbesserung des Schutzes der Privatsphäre gutgeheissen.
Vollständige Anonymität verlangt
Im Zentrum steht dabei die Pflicht von Google, Gesichter von Personen und Fahrzeugkennzeichen manuell vollständig unkenntlich zu machen. Aktuell werden laut Thür nur rund 98 Prozent aller Gesichter automatisch verpixelt.
Datenschützer begrüsst Google-Weiterzug
Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür begrüsst den Entscheid, dass Google das Urteil zu Street View weiterzieht. Damit werde die Problematik der Rechtslage durch die höchstrichterliche Instanz abschliessend geklärt.
Thür zeigte sich zuversichtlich, dass die Richter in Lausanne den «überzeugenden Argumenten» des Bundesverwaltungsgerichts folgen werden. Unabhängig vom Ausgang werde das Urteil wegweisenden Charakter für vergleichbare Onlinedienste haben, so Thür weiter.
Im Bereich von sensiblen Einrichtungen – etwa bei Frauenhäusern, Gefängnissen, Schulen, Gerichten, Sozialbehörden und Spitälern – muss vollständige Anonymität hergestellt werden. Dazu muss Google neben dem Gesicht auch weitere individuelle Merkmale wie Hautfarbe oder Kleidung entfernen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht.
Umsetzung laut Google unmöglich
Dagegen will der Internetkonzern nun vorgehen. Im Interesse der Schweizer Internetnutzer und Unternehmen reiche Google gegen das Urteil Beschwerde vor Bundesgericht ein, teilte der US-Konzern in einem Communiqué mit. Denn eine vollständige Verpixelung sei nicht möglich.
«Wenn wir eine 100-prozentige Unkenntlichmachung von Gesichtern und Kennzeichen erreichen wollten, müssten wir jedes einzelne der Millionen von Schweizer Bildern manuell prüfen», sagte der oberste Google-Datenschutzbeauftragte Peter Fleischer. Doch selbst dann könne es aber keine 100-prozentige Perfektion geben.
Aus von Street View angedroht
«Wir anerkennen, dass das Gericht Bedenken wegen der Privatsphäre der Schweizer hat», erklärte Google-Schweiz-Chef Patrick Warnking. Google nehme den Datenschutz äusserst ernst. «Wir haben bereits Massnahmen ergriffen, um die Identität von Einzelpersonen und Fahrzeugen bei Street View zu schützen. Und wir hoffen sehr, dass dies im Beschwerdeverfahren auch entsprechend gewürdigt wird.»
Falls bei der automatischen Verwischung ein Bild übersehen worden sein sollte, könne jeder Nutzer dies Google anzeigen durch den Link «Ein Problem melden». Dieser befinde sich links unten auf jedem Street View-Bild.
Falls das Bundesgericht allerdings die Auflagen des Bundesverwaltungsgerichts für Street View bestätigen sollte, «wäre Google leider gezwungen, den Dienst in der Schweiz einzustellen», schreibt der Konzern. Google führe nicht aus finanziellen Gründen Beschwerde gegen das Gerichtsurteil. Denn mit Street View verdiene man kein Geld, hiess es.
Viele Street-View-Nutzer in der Schweiz
Das Bundesverwaltungsgericht ziehe die Vorteile von Street View für die Menschen und Unternehmen in der Schweiz in keiner Weise in Betracht, sagte Warnking weiter. Mehr als die Hälfte der Schweizer Bevölkerung habe den Dienst seit seiner Einführung im August 2009 schon einmal genutzt. Über 212 Millionen Schweizer Street View Ansichten seien angeschaut worden.
Damit gehörten Schweizer Nutzer zu denen, die Street View weltweit mit am häufigsten verwenden, erklärte Warnking. Auch für Schweizer Unternehmen sei Street View hilfreich: Nahezu 1000 Schweizer Unternehmen, Institutionen und Verbände hätten den Dienst in ihre eigenen Internetseiten eingebunden.
Korrekt
In einer früheren Version dieses Artikels wurde behauptet, auf einer Google-Streetview-Aufnahme aus Lausanne sei Christian Constantin, Präsident des FC Sion, eindeutig erkennbar. Das ist falsch. Bei der fraglichen Person handelt es sich nicht um Herr Constantin.
Korrigiert am 11. Mai, 17.07 Uhr
(sda/muei)
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B. Froehlich, Petra / Lesbos
)
(B.Froehlich
Verfasst am: 12.5.2011 11:17
Schizophren
Jede(r) hat Widerspruchrecht und kann Entfernung... mehr
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M. Steiner, Zürich
)
(shankara
Verfasst am: 12.5.2011 8:59
Einfach nur lächerlich,
wegen solch einer Bagatelle solch ein Theater zu... mehr
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H. Hacker, Alpnach
)
(hackerherbert
Verfasst am: 11.5.2011 23:01
Es ist zu hoffen dass Google gewinnt.
Hier handelt es sich schlicht um einen linken... mehr
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