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Bundesgericht: Hochspannungsleitung soll unter die Erde

Freitag, 8. April 2011, 12:04 Uhr

Das Bundesgericht ebnet den Weg, damit Hochspannungsleitungen in schönen Landschaften künftig vermehrt unterirdisch verlegt werden müssen. Die Richter in Lausanne haben der Aargauer Gemeinde Riniken im Streit mit dem Energiekonzern Axpo Recht gegeben. Damit wurde der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts gekippt.

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Gemäss dem Urteil muss die neue Hochspannungsleitung Beznau-Birr im Gebiet Gräbihübel bei Riniken auf einer Strecke von rund einem Kilometer unterirdisch verlegt werden. Die Axpo AG hatte beabsichtigt, die bereits bestehende Freileitung durch eine ebensolche mit leicht geänderter Linienführung zu ersetzen.

Projekt ausarbeiten

Die Gemeinde Riniken und zahlreiche Privatpersonen verlangten, dass die Leitung zur Schonung der Landschaft Gräbihübel teilweise unterirdisch verkabelt werde. Das Bundesamt für Energie lehnte dieses Ansinnen 2006 ab und erteilte die Plangenehmigung für eine Freileitung, was vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde.

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Die Gemeinde Riniken hat sich erfolgreich gegen eine neue Hochspannungsleitung gewehrt. keystone

Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde der Gemeinde und der weiteren Opponenten nun gutgeheissen. Die Sache geht zur Ausarbeitung eines konkreten Projekts für die Verlegung unter der Erde zurück ans Bundesamt für Energie.

Technischer Fortschritt

Das Gericht erinnert zunächst daran, dass nach bisheriger Praxis eine unterirdische Verkabelung wegen der höheren Kosten und sonstiger Nachteile in der Regel nur dann als notwendig erachtet wurde, wenn es sich um eine «besonders schützenswerte Landschaft» im Sinne des Natur- und Heimatschutzgesetzes handelt.

Im letzten Jahrzehnt seien unter der Erde verlegte Kabelanlagen wegen des technischen Fortschritts nun aber leistungsfähiger, zuverlässiger und billiger geworden. Eine Verkabelung könne sich deshalb heutzutage auch aufdrängen, wenn es um die Erhaltung einer Landschaft von «nur» mittlerer oder lokaler Bedeutung handle.

Bessere Energieeffizienz

Ins Gewicht falle vor allen die bessere Energieeffizienz der unterirdischen Verkabelung. Die Stromverluste seien bei Freileitungen erheblich grösser als diejenigen einer Kabelanlage. Dies sei nicht nur energiepolitisch bedenklich, sondern führe über die gesamte Betriebsdauer der Anlage gesehen auch zu hohen Kosten.

Insgesamt würden die höheren Investitionskosten für Erdanlagen die Stromverlustkosten von Freileitungen weitgehend ausgleichen. Laut Gericht ist allerdings zu beachten, dass im konkreten Fall nur eine kurze Strecke in gut zugänglichem Gebiet betroffen ist. Grundsätzlich sei immer ein Kostenvergleich im Einzelfall nötig.

(sda)

Kommentare aktiv...

A. Bauert, Bern
(A.Bauert Mann)
Verfasst am: 8.4.2011 15:59

Axpo lügt - nicht nur bei AKW-Bedarf

«Insgesamt würden die höheren... mehr

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V. Eberhard
(veberhard )
Verfasst am: 8.4.2011 13:44

Bravo

Viele Menschen in der Schweiz leiden unter diesen... [1]  mehr

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