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Thür vs. Google: Showdown vor dem Bundesverwaltungsgericht

Donnerstag, 24. Februar 2011, 11:55 Uhr, Aktualisiert 16:14 Uhr

Der Schweizer Datenschützer Hanspeter Thür und der Internet-Riese Google haben ihre Argumente auf den Tisch gelegt. Grund des Anstosses ist Street View von Google. Auf dem Internet-Dienst sind Personen erkennbar. Thür kämpft für das Recht am eigenen Bild. «Verlieren wir, ziehen wir gegen Google vor Bundesgericht.»

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Kamera von Google Street View. reuters.

Am Donnerstag kam es zum Prozess zwischen Google und dem Datenschützer. Soll Google Street View in der Schweiz weiter wie bisher Aufnahmen machen dürfen?

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Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Thür verlangt, dass Google auf den Street-View-Fotos alle Gesichter pixelt, bevor sie der Internet-Konzern ins Netz stellt. Momentan sind bei Google unzählige Fotos zu finden, auf denen Menschen klar erkennbar sind. Auch Autokennzeichen sollen gänzlich unkenntlich gemacht werden.

Thür will Benachrichtigung lokaler Medien

Zudem will Thür bessere Informationen darüber, wann und wo die Aufnahmen gemacht werden. Er fordert, dass die lokalen Medien informiert werden, wenn Street View in den betroffenen Gebieten unterwegs ist.

Das Urteil aus Bern wird später folgen. Der Entscheid dürfte noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

99 Prozent der Gesichter verwischt

Probleme sieht der Datenschützer insbesondere, weil künftig Technologien verfügbar sein sollen, mit denen Gesichter konkreten Personen zugeordnet werden könnten. Thür betonte, dass es ihm nicht um ein Verbot von Street View gehe und er nicht technologiefeindlich sei.

Peter Fleischer, der Datenschutz-Beauftragte von Google, staunt über das Vorgehen in der Schweiz und gibt sich uneinsichtig. «Wir verwischen automatisch Gesichter mit der besten Software-Technik. Über 99 Prozent sind verwischt, das ist besser als alle anderen Anbieter», verteidigt sich der Google-Manager.

Thür lässt dies nicht gelten. Google habe eine Bringschuld und könne die noch erkennbaren Gesichter manuell nachbearbeiten. Dies sei einem internationalen Unternehmen mit Milliardengewinnen auch finanziell zuzumuten.

Es gehe nicht an, dass Google seinen Gewinn auf Kosten der Persönlichkeitsrechte steigere.

Google: «Niemand an den paar Gesichtern interessiert»

Google verteidigt sich, es interessiere sich niemand wirklich für die paar wenigen noch sichtbaren Gesichter. Insofern gehe es nicht um den Schutz von Personendaten, der unter das Datenschutzgesetz fallen würde. Zudem sehen die Vertreter von Google auch nicht ein, warum ihnen verboten sein soll, was andere in Internet und Medien machen dürfen.

Ein Viertel der Schweizer benutzt Street View

Google argumentiert auch mit dem öffentlichen Interesse. Rund ein Viertel aller Schweizer habe das Tool bereits benutzt. Der Dienst komme neben Privaten auch Schulen, Tourismus und Behörden zugute.

«Und», fügt Google an, «jede Person kann uns jederzeit kontaktieren und die Verwischung von Gesichtern oder die Entfernung von Bildern verlangen.»

Google zuversichtlich

Gegenüber «10vor10» sagte der Google-Manager: «Wir haben Street View in 27 Ländern aufgeschaltet. In keinem Land hat uns die Datenschutz-Behörde eingeklagt. Es erstaunt mich schon, dass Street View jetzt plötzlich in der Schweiz illegal sein soll. Wir haben alles Mögliche für den Datenschutz eingebaut.» (Mehr dazu finden Sie hier.)

(agenturen/sf/widb/buev)

Kommentare aktiv...

T. mueller, zürich
(chp00112 Mann)
Verfasst am: 25.2.2011 18:59

ist thür noch zu retten?

nur ein beispiel von hunderten. bei allen... mehr

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B. Froehlich, Petra / Lesbos
(B.Froehlich Mann)
Verfasst am: 25.2.2011 16:43

Laecherlich

Millionen (darunter auch viele Schweizer) breiten... mehr

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S. wunder, Bern
(LC2 Mann)
Verfasst am: 25.2.2011 7:48

Das ist doch

mal wieder nur Juristenfutter und eine... mehr

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