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Direkte Demokratie: Gift für religiöse Minderheiten

Dienstag, 1. Februar 2011, 19:21 Uhr

Die direkte Demokratie erschwert und verzögert die Gleichstellung religiöser Minderheiten in der Schweiz. Dies hängt allerdings auch von der Wahrnehmung der Minderheit ab. Muslime etwa sind als Ausländer und nichtchristliche Minderheit gleich doppelt betroffen, wie eine Studie der Uni Bern zeigt.

Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms (NFP 58) der Universität Bern nahmen die Forscher 21 Volksabstimmungen über religiöse Minderheiten aus den letzten 120 Jahren unter die Lupe.

Darin zeigte sich, dass die Volksentscheide durchs Band negativ für die Minderheiten ausfielen, ihre Gleichstellung verzögerten oder zu strengeren Gesetzen führten. Jedoch wirkten sich nicht allein die Instrumente – Initiative und Referendum – negativ auf die Minderheiten aus.

Bild Muslime beim Beten: Sie berühren mit der Stirn den roten Teppich.
Muslime sind besonders oft von negativen Volksentscheiden betroffen. keystone

Politische Elite diplomatisch

Eine entscheidende Rolle spielte die Strategie der Behörden und des politischen Establishments. Obwohl die politische Elite die Rechte der Minderheiten in vielen Fällen anerkannte, scheute sie sich davor, im Parlament Entscheide zu erwirken – aus Angst vor dem Abstimmungskampf bei einem allfälligen Referendum.

Die Forschenden der Uni Bern empfehlen den Behörden, Vorlagen über Minderheiten eher im Rahmen ganzheitlicher Verfassungsrevisionen vorzulegen als in einzelnen Verfassungsartikeln. Dadurch sinke die Gefahr emotional aufgeladener Diskussionen. Bei Volksinitiativen gehe das allerdings nicht.

Neben der Behördentaktik sind Wertehaltungen in der Bevölkerung gegenüber religiösen Minderheiten ausschlaggebend. Wer für eine offene Schweiz plädiert, ist in der Regel für die Minderheiten. Traditionell Orientierte hingegen nehmen eine ablehnende Haltung ein. Gemäss der Studie liegt das an der Angst vor Fremden und vor dem Verlust der schweizerischen Kultur.

Juristische Argumente bringen nichts

Wenn Behörden und Parteien diese Befürchtungen der Bevölkerung nicht ernst nehmen und rein juristisch argumentieren, steigt die Wahrscheinlichkeit eines Votums gegen die Minderheiten – wie die Anti-Minarett-Initiative zeigt.

Gefordert sind in Abstimmungen, die religiöse Minderheiten betreffen, die Mitteparteien. Operieren sie lasch oder äussern sie sich gegen die Minderheit, folgen ihre Anhänger den Parolen der politisch Rechten.

Eine weitere Rolle spielen die Minderheiten selbst. Werden sie als schlecht integriert wahrgenommen und vertreten sie fremde Wertvorstellungen, haben sie kaum Hoffnung auf Unterstützung durch das Stimmvolk.

Früher waren es Juden und Katholiken

Im 19. Jahrhundert waren vor allem die Katholiken und Juden von negativen Volksentscheiden betroffen. 1874 wurden die Rechte der Katholiken in der totalrevidierten Verfassung beschnitten. Erst 1973 fielen das Verbot der Jesuiten und das Verbot von Klostergründungen.

Auch die Juden blieben lange diskriminiert. Die erste Bundesverfassung von 1848 schränkte ihre Glaubens- und Niederlassungsfreiheit ein. Die judenfeindliche Haltung schlug sich mehrmals in kantonalen Abstimmungen nieder. Erst 1874 erreichten die Juden die rechtliche und soziale Gleichstellung.

(sda/zinv)