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Whistleblowerinnen bekommen Geld von Gönner

Freitag, 14. Januar 2011, 3:23 Uhr

Die Zürcher Whistleblowerinnen Margrit Zopfi und Esther Wyler müssen die entstandenen und allenfalls noch auf sie zukommenden Kosten nicht selbst bezahlen. Eine private Gönnervereinigung um den wohlhabenden Zürcher Pensionär Hans Scharpf kommt dafür auf. Das Urteil ziehen die Frauen nicht weiter. Inzwischen hat der zuständige Gutachter die Einrichtung einer Meldestelle für Whistleblower vorgeschlagen

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Die Gerichtskosten übersteigen die 10'000er-Grenze. Fest stehen 7800 Franken Gerichtskosten und 5000 Franken Prozessentschädigung für die Stadt Zürich. Diese Beträge machen aber nur einen Bruchteil der Ausgaben aus, mit denen die beiden Frauen seit ihrer fristlosen Entlassung im Herbst 2007 konfrontiert sind.

Die aufgelaufenen Kosten belaufen sich auf insgesamt mindestens 100'000 Franken, bestätigte Zopfi einen Artikel der «NZZ». Für all diese Ausgaben kommt nun eine private Gönnervereinigung um den Zürcher Pensionär und SVP-Mitglied Hans Scharpf auf. Das Geld wird dem von Wyler und Zopfi gegründeten und geführten Verein «Procourage» überwiesen.

«Zur Amtsgeheimnisverletzung gezwungen»

Die beiden Frauen akzeptieren das Urteil des Zürcher Obergerichts. Dies erklärten Margrit Zopfi und deren Anwalt Valentin Landmann in der Sendung «CC-Talk» auf Star-TV. Valentin Landmann erklärte, man müsse damit rechnen, dass das Bundesgericht den Fall ähnlich beurteilt hätte. Daher wäre ein Weiterzug des Urteils des Obergerichts weitgehend sinnlos.

Das Zürcher Obergericht hatte die zwei Whistleblowerinnen in zweiter Instanz wegen Amtsgeheimnisverletzung schuldig gesprochen. Margrit Zopfi und Valentin Landmann sagten, das Akzeptieren des Urteils sei kein moralisches Schuldeingeständnis. «Uns blieb gar nichts anderes übrig, als das Amtsgeheimnis zu verletzen», sagte Zopfi in der TV-Sendung.

«Auch wenn wir die vom Gericht beschriebenen Alternativen genutzt hätten, nämlich den Gang zur Sozialbehörde oder zur parlamentarischen Geschäftsprüfungskommission GPK, wären wir gezwungen gewesen, das Amtsgeheimnis zu verletzen», sagte Zopfi.

Folgenloses Aufdecken

Der Gutacher des Zürcher Pensionskasse-Korruptionsfall hat derweil eine überraschende Massnahme vorgeschlagen. Der Kanton soll eine Meldestelle für Whistelblower einrichten, damit Insider Missstände aufdecken können, ohne dass sie um ihren Job bangen müssen, wie «Schweiz Aktuell» berichtet.

Gutachter schlägt die Einrichtung einer Whistleblow-Meldestelle vor.

(sda/fasc)

Kommentare aktiv...

J. Stump, Zürich
(Ilkka-Sotilas Mann)
Verfasst am: 15.1.2011 14:02

Eine unheilige Allianz....

hat sich in diesen Tagen gebildet. Wer diesen... mehr

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T. mueller, zürich
(chp00112 Mann)
Verfasst am: 14.1.2011 21:23

das urteil

ist ein schallende, verdiente ohrfeige für... mehr

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M. Opinion, St. Gallen
(MyOp Mann)
Verfasst am: 14.1.2011 16:54

Wishful thinking...

Eine Meldestelle für Whistelblower ist ja eine... mehr

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