Schweiz
Zürcher Whistleblowerinnen vor Gericht abgeblitzt
Die beiden Whistleblowerinnen des Zürcher Sozialdepartementes sind der Amtsgeheimnisverletzung schuldig. Sie werden je mit 20 Tagessätzen à 80 Franken bestraft. Die Strafe ist bedingt auf zwei Jahre.
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Ausserdem müssen die beiden Frauen die Gerichtsgebühren von 7800 Franken übernehmen. Auch haben sie der Stadt Zürich eine Prozessentschädigung von 5000 Franken zu bezahlen.
Mit seinem Entscheid hat das Zürcher Obergericht den erstinstanzlichen Freispruch des Bezirksgerichts Zürich umgestossen. Der Staatsanwalt hatte erklärt, die beiden Frauen hätten sich an andere Stellen wenden können und hätten nicht gleich die Medien informieren müssen. Der Verteidiger hatte erfolglos auf Freispruch plädiert.
«Bei aller Sympathie für die Angeklagten»
Das Obergericht, das in Dreierbesetzung tagte, stimmte geschlossen für die Verurteilung. «Bei aller Sympathie für die Angeklagten und ihre hehren Ziele muss sich das Gericht ganz genau ans Recht halten», sagte der Gerichtspräsident schon fast entschuldigend. Dass die beiden Frauen das Amtsgeheimnis verletzt hätten, sei nun mal unbestritten.
Zwar gibt es eine vom Bundesgericht gestützte Ausnahmeregelung, welche einen Freispruch bei Amtsgeheimnisverletzung vorsieht. Diese verlangt aber, dass die Angeklagten wirklich alle legalen Mittel ausgeschöpft haben, bevor sie zu illegalen greifen. Dies sei hier aber definitiv nicht der Fall, so der Gerichtspräsident weiter. Die Angeklagten hätten sich mit ihren Bedenken lediglich an ihren direkten Vorgesetzten und an eine weitere amtsinterne Person gewandt.
Es wäre ihnen aber zuzumuten gewesen, sich noch an weitere Stellen zu wenden, bevor sie die Medien informiert hätten, befand das Gericht. Als Beispiele nannte es den Bezirksrat, die Ombudsfrau oder auch die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Gemeinderates.
«Die beiden Frauen sind eloquent und wissen sich zu wehren. Sie hatten mit Sicherheit Kenntnis von diesen Stellen», sagte einer der Richter. Zudem seien sie zu einem Zeitpunkt an die «Weltwoche» gelangt, an dem amtsintern bereits Massnahmen zur verstärkten Kontrolle eingeleitet worden seien – ausgelöst etwa durch den so genannten «Spanien»-Fall, bei dem ein Sozialhilfebezüger in Spanien mit Hilfe eines Wildschweinkäfigs Jugendliche «therapierte».
Esther Wyler: «Wenigstens ist es jetzt vorbei»
Der Schuldspruch führte im Publikum zu lauten Unmutsbekundungen. Margrit Zopfi reagierte mit Bestürzung und verliess sofort das Gerichtsgebäude. Ihre Mitstreiterin Esther Wyler nimmt das Urteil gelassener hin. «Ich bin nicht schockiert. Aber wenigstens ist es jetzt vorbei.»
Ob sie das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen will, weiss Wyler noch nicht. Das müsse sie zuerst mit Margrit Zopfi besprechen. «Ich will sie nicht alleine lassen.» Sie persönlich könne mit dieser Verurteilung aber gut leben. «Ich fühle mich selber ja nicht schuldig.»
Unterlagen an «Weltwoche» weitergeleitet
Die Whistleblowerinnen vom Zürcher Sozialamt würden gleich handeln, kämen sie wieder in eine vergleichbare Situation wie 2007. Dies sagten sie vor dem Termin am Zürcher Obergericht. Das Gericht befasste sich als zweite Instanz mit dem Vorwurf des Amtsmissbrauchs.
Beide Frauen blieben in der Berufungsverhandlung bei ihrer Aussage, sie hätten keine Chance gehabt, ihre Bedenken über Missstände in der Sozialhilfe intern anzubringen. Sie hätten Alarm schlagen wollen, seien aber nicht angehört worden. So sei ihnen nur der Gang zu den Medien offen geblieben.
Margrit Zopfi erklärte, sie sei davon ausgegangen, dass sie sich nicht strafbar mache, wenn sie die Akten anonymisiere, also die Namen unkenntlich mache. Könnte sie nochmals entscheiden, würde sie das gleiche tun. Zopfi hatte Unterlagen zu missbräuchlichen Sozialhilfebezügen der «Weltwoche» zugespielt, welche die Fälle bekannt machte.
Die Mitangeklagte Esther Wyler versicherte, sie habe nicht gewusst, dass Zopfi dem «Weltwoche»-Journalisten Akten gegeben habe, sie hätten nicht zusammengearbeitet. Sie habe unabhängig davon das gleiche getan, nachdem erste Berichte im Blatt erschienen seien. Dies, da sie ebenfalls der Ansicht gewesen sei, es herrschten Missstände in der Sozialhilfe.
Sie würde in einer vergleichbaren Situation wieder ebenso handeln, sagte Wyler - sie hoffe allerdings, sie komme nicht mehr in eine solche Lage.
Missstände im Sozialamt
Zopfi und Wyler wurden bereits vor dem Bezirksgericht freigesprochen. Beide erhielten eine Gerichtsentschädigung von 7000 Franken sowie eine Genugtuung von 500 Franken zugesprochen.
Die beiden Frauen hatten 2007 Unterlagen aus dem internen System ausgedruckt und einem Journalisten der «Weltwoche» zugespielt. Mit diesen Gesprächsnotizen und Polizeirapporten brachten sie gleich mehrere Fälle von Sozialhilfe-Missbrauch ans Licht und lösten eine schweizweite Debatte aus.
Mit «Prix Courage» ausgezeichnet
Sozialvorsteherin Monika Stocker (Grüne) geriet durch die Enthüllungen massiv unter Druck. Ende Juli 2008 trat sie nach 14 Jahren im Amt aus gesundheitlichen Gründen zurück. Sie wurde von Stadtrat Martin Waser (SP) abgelöst.
Die beiden Whistleblowerinnen gründeten nach dem Freispruch den Verein «Pro Courage», eine Plattform zum Thema Zivilcourage und Whistleblowing. Im September letzten Jahres wurden sie zudem mit dem Publikumspreis des «Prix Courage» ausgezeichnet.
(sda/rufi/muei)
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R. Knuesli, Zürich
(roberto.knuesli )
Verfasst am: 12.1.2011 18:52
Wofür Dank .... ???
Für die Courage einen Missstand aufgedeckt zu... mehr
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D. Domenicus, City
)
(DD
Verfasst am: 12.1.2011 16:18
Ich bin hoch erfreut über das Urteil
unbestrittenermassen gab es Missbräuche die sie... mehr
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H. Bernoulli, Zürich
)
(hbernoulli
Verfasst am: 12.1.2011 6:12
Wann werden
diejenigen, welche Steuerhinterziehung und... [1] mehr
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