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Hells-Angels drehen Spiess und verklagen Bundesanwaltschaft

Freitag, 31. Dezember 2010, 19:50 Uhr

Die Bundesanwaltschaft hat zurückbuchstabieren müssen. Der Anklagepunkt der Bildung einer kriminellen Organisation liess sich nicht aufrecht erhalten. Die Kosten für die Untersuchung eben dieses Punktes sollen trotzdem von den Rockern getragen werden. Nun schlagen sie und ihr Anwalt Valentin Landmann zurück. Sie verklagen die Bundesanwaltschaft und verlangen Entschädigung.

Bild Hells-Angels-Anwalt Valentin Landmann im SF-Interview. (sf/Archiv)
Die «Höllen-Engel» möchten für erlittene Unbill während der Untersuchung eine Entschädigung. sf/Archiv

Der Anwalt der Hells Angels MC Zürich, Valentin Landmann, verlangt Schadenersatz, da einzelne Mitglieder der Hells Angels wegen einer Strafuntersuchung der BA «beträchtliche Ertragseinbussen» erlitten hätten.

Schaden hält sich in Grenzen

Viele Hells Angels seien Selbständigerwerbende. Wenn wegen einer Strafuntersuchung etwa ein Auto beschlagnahmt sei, das ein Beschuldigter für die Arbeit brauche, könne er nicht mehr beruflich tätig sein. «Sie finden auch keine Bank mehr, die Ihnen einen Kredit gewährt», sagte Landmann gegenüber dem Regionalsender «TeleZüri».

Deshalb reicht Landmann bei der BA im Namen des Hells Angels-Clubs und im Namen einzelner Mitglieder ein so genanntes Entschädigungsbegehren ein.

Welche Schadenssumme er einklagen will, sagte Landmann nicht. «Es handelt sich um überblickbare Beträge». Die Hells Angels seien keine reichen Leute. «Aber was sie durch die Untersuchung verloren haben, soll ihnen wieder zugute kommen».

Verfahren läuft seit 2003

Die BA hatte am Donnerstag mitgeteilt, dass sie gegen die Mitglieder der Hells Angels MC Zürich keine Anklage wegen organisierter Kriminalität erhebt. Beim Bundesstrafgericht angeklagt werden aber fünf einzelne Exponenten des Motorradklubs. Die BA wirft ihnen schwere Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, eine versuchte Erpressung, eine versuchte Freiheitsberaubung und Entführung sowie Vorbereitungen für einen Raubüberfall vor.

Die BA hatte das Ermittlungsverfahren gegen die Hells Angels 2003 auf Antrag der Bundeskriminalpolizei eingeleitet. 2004 wurden in einer grossangelegten Polizeiaktion Hausdurchsuchungen durchgeführt und mehrere Verhaftungen vorgenommen. 2005 beantragte die BA gegen 17 Personen die Eröffnung einer Voruntersuchung.

(sda/from)

Kommentare aktiv...

J. Stump, Zürich
(Ilkka-Sotilas Mann)
Verfasst am: 1.1.2011 14:18

Es gab einmal eine Zeit...

in der diese "Engel" sogar von der... mehr

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B. Gurzeler, Winterthur
(B.Gurzeler Mann)
Verfasst am: 1.1.2011 11:07

Unfähiges BA auf Grund der Voruntersuchung

In der Privatindustrie werden unfähige Leute... mehr

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T. Hofer, Rosshäusern
(T.Hofer Mann)
Verfasst am: 1.1.2011 9:18

Haben wir...

...zu viele Bundesanwälte, zu wenig Delikte oder... mehr

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