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Münchner Schläger: Anklage fordert harte Strafen

Donnerstag, 11. November 2010, 13:38 Uhr, Aktualisiert 20:58 Uhr

Im Prozess gegen die jugendlichen Schläger von München gehen die Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung weit auseinander: Die Anklage fordert im Fall des Hauptangeklagten eine Jugendstrafe von 9 Jahren, sein Verteidiger fordert eine Haftstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten. Entscheiden werden die Richter am 22. November.

6, 7 und 9 Jahre Jugendstrafe wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung forderte die Staatsanwaltschaft für die drei Schweizer Jugendlichen, die seit acht Monaten in München vor Gericht stehen. Alle drei heute 18-Jährigen seien zudem der gefährlichen Körperverletzung schuldig zu sprechen.

Einschätzungen von Stefan Reinhart, SF-Korrespondent in München.

Der Hauptangeklagte hat sich laut der Staatsanwältin bei zwei Attacken des versuchten Mordes schuldig gemacht. Für ihn fordert die Anklage eine Jugendstrafe von 9 Jahren. Diese Strafe liegt nur geringfügig unter der in Deutschland möglichen Höchststrafe von 10 Jahren.

Staatsanwältin Fall München: Strafanträge passen zu den Taten der Angeklagten

Der Hauptangeklagte hatte kurz vor den Plädoyers ein Geständnis abgelegt. Unter anderem sei dies nach Meinung der Anklage zwar strafmildernd zu berücksichtigen, sagte die Staatsanwältin gegenüber der «Tagesschau». Allerdings habe es wie beim zweiten geständigen Angeklagten nur geringes Gewicht, weil es erst zum Ende der Beweisaufnahme abgelegt worden sei.

Staatsanwältin Fall München: Was beim Strafantrag der Anklage strafmildernd und strafschärfend zu Buche schlug

Die beiden anderen Angeklagten haben sich laut Anklägerin in je einem Fall des versuchten Mordes schuldig gemacht. Der eine soll daher zu 6, der andere zu 7 Jahren Jugendstrafe verurteilt werden.

Verteidiger fordern deutlich mildere Strafen

Der Anwalt des Hauptangeklagten erachtet einen Tötungsvorsatz in keinem Fall als erwiesen. Er fordert für den Hauptangeklagten eine Strafe von 2 Jahren und 9 Monaten. Stark reduzierte Strafen fordern auch die Anwälte der beiden anderen Mitangeklagten. Statt 7- und 6-jährige Jugendstrafen verlangen Haftstrafen von maximal 1 Jahr und 4 Monate, respektive Jugendarrest.

Letzten Endes wird das Gericht entscheiden. Laut SF-Korrespondent Stefan Reinhart gilt der vorsitzende Richter als Hardliner. Seine Urteile bewegten sich selten unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Bild Sendlinger Tor in München.
Tatort Sendlinger Tor in München. reuters

Den drei jungen Angeklagten aus dem Kanton Zürich werden versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Sie sollen am 30. Juni 2009 in der Münchner Innenstadt fünf Passanten brutal zusammengeschlagen und teils lebensgefährlich verletzt haben.

(sf/sda/widb/godc)

Kommentare aktiv...

O. Bedermann

Verfasst am: 12.11.2010 14:43

mitgefühl mit dem opfer u.nicht mit dem täter

das opfer wird in den meisten fällen ein leben... mehr

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G. Bossert, Safenwil
(GaBo Frau)
Verfasst am: 12.11.2010 13:59

30 Zustimmungen zur Aussage,

" Man solle die Todesstrafe wieder... [1]  mehr

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G. rud.v.rohr, adliswil
(shahan Frau)
Verfasst am: 12.11.2010 13:46

Ab 16 Jahren...

...Erwachsenen Strafrecht anwenden. Die... mehr

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